Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0160/01/2020  

 
 
Betreff: Berichtswesen des Landkreises Börde zum 1. Quartal 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Koch, Eileen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
24.08.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Anlagen:
2020_08_24_BW_I_2020_Stand_24.08.2020

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die speziellen Anforderungen an die Aufgaben von Kommunalverwaltungen müssen bei dem Aufbau eines Controllingsystems, basierend auf der Zielsystematik des Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes im Landkreis Börde, jederzeit in das Handeln des Landkreises Börde einfließen können. Diese werden aus der jüngsten Vergangenheit die künftige Handlungsfähigkeit stetig verändern. Ein entsprechendes Monitoring gewinnt weiterhin zunehmend an Bedeutung.

Um Planabweichungen rechtzeitig festzustellen und so ein wirksames Gegensteuern von Politik und Verwaltung zu ermöglichen, wurde in der Kreisverwaltung die Zielsystematik des Kreisentwicklungskonzeptes, bestehend aus strategischen und operativen Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen, in den Haushaltsplan 2020/2021 integriert, um deren Erfüllung und damit verbundene Prognosen unterjährig abbilden zu können. Dies erfolgte ebenso mit dem Ziel, eine erforderliche Nachsteuerung zu ermöglichen.

 

Nur so kann jederzeit Aussagefähigkeit und Transparenz der Verwaltung gewährleistet werden. Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit eines zentrales Berichtswesens als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist in § 26 KomHVO verankert.

 

Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung).

 

Das Berichtswesen gilt als das zentrale Instrument des Controllings. Es unterstützt die Controlling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Aus diesem Grund werden nach Ablauf des jeweiligen Quartals zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt. Diese quartalsmäßige Berichterstattung soll vor allem Informationen zur Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes und somit zur Zielerreichung, einen Soll-Ist- Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes und Prognosen zur weiteren Haushaltsdurchführung abbilden.


 


Anlagen:

 

Präsentation zum Berichtswesen 1. Quartal 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020_08_24_BW_I_2020_Stand_24.08.2020 (2336 KB)