Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Landkreis über eine Vielzahl an Liegenschaften, die in der beiliegenden Anlage gelistet sind. Neben den im Eigentum befindlichen Liegenschaften (Objekten) werden weitere Liegenschaften komplett oder anteilig per Nutzungsvereinbarung oder Mietvertrag vom Landkreis genutzt.
Das Amt für Gebäudemanagement bewirtschaftet grundsätzlich die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften. Die Bewirtschaftung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die sich im Eigentum der Gemeinden befinden, erfolgt überwiegend über das Amt für Bildung und Kultur.
Unbebaute landkreiseigene Grundstücke sind, begründet durch eine Bewirtschaftung in unterschiedlichen Zuständigkeiten, in der Anlage nicht aufgeführt.
Hierzu zählen:
"Hohen Holz": Amt für Wirtschaft
Eine Übersicht aller bebauten und unbebauten Grundstücke (außer Kreisstraßen) kann dem Ausschuss bei Bedarf zugearbeitet werden.
Bisher nicht aufgeführt sind zudem die abgeschlossenen Mietverträge der Fachämter, wie beispielsweise die Mietverträge zur Unterbringung von Museums- und Archivgut, der Gemeinschaftsunterkünfte, zur Liegenschaft "Hubertushöhe", zum "Frauenhaus" in Wolmirstedt, zu Interimsnutzungen bei Auslagerung von Schulen.
In der Übersicht sind die Liegenschaften mit den Eigentumsverhältnissen, den Zuständigkeiten im Landkreis, den Flächendaten für Grundstück und Gebäude, der Anzahl der Gebäude sowie den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten 2019 dargestellt. Die Unterteilung erfolgte anhand der Nutzungen.
In den Betriebskosten sind die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Heizung, Reinigung und Müll enthalten. Die Bewirtschaftungskosten umfassen neben den Betriebskosten zusätzlich die Aufwendungen für Grundstücksabgaben, Versicherungen, Wartungen, Bewachung, Überprüfung ortsfester Anlagen, Empfangsdienste, Winterdienste und Personalkosten der Hausmeister.
Anlagen:
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