Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Für alle Liegenschaften des Landkreises muss im Rahmen der Haushaltsplanungen und der verfügbaren Mittel eine Priorisierung der Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen.
Das Amt für Gebäudemanagement bewirtschaftet 68 Liegenschaften. Im Eigentum befinden sich davon 44 Liegenschaften. Die weiteren 24 Liegenschaften werden auf Grundlage von Miet- oder Nutzungsverträgen bewirtschaftet. Für diese fremdgenutzten Objekte werden im Regelfall die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung über Mieten bzw. Nutzungsentgelte erstattet.
Schwerpunkt der bisherigen und zukünftigen Mittelverwendungen gilt den Schulen des Landkreises. In Trägerschaft des Landkreises befinden sich 28 Schulen (9 Gemeinschaftsschulen, 5 Sekundarschulen, 5 Gymnasien, 7 Förderschulen, 2 Berufsschulen inkl. Internat), wovon 23 sich im Eigentum des Landkreises befinden. Im Eigentum der Kommunen sind 5 Einrichtungen (SEK Zielitz, SEK Calvörde, SEK Ausleben, GemS Gutenberg Wolmirstedt, GemS Sülzetal).
Sanierungs- und Investitionsbedarf Auf Grundlage der Bedarfsmeldungen der Schulen und Einrichtungen, der Lebenszyklen der Bauteile und technischen Anlagen, sowie des aktuellen Sanierungsstandes und der erforderlichen Raumbedarfe werden die langfristigen Sanierungs-/Investitionsbedarfe erfasst und kategorisiert. Diese umfasst eine Differenzierung in Sanierungsbedarfe, Raumbedarfe, Sicherheitsanlagen und Barrierefreiheit und wird jährlich fortgeschrieben.
Priorisierung im Rahmen der Haushaltsplanung Maßstab für die Abarbeitung der Bau- bzw. Unterhaltungsbedarfe sind die verfügbaren Haushaltsmittel in den einzelnen Jahresscheiben. Folgende Prioritäten werden dabei gesetzt: 1. sicherheitsrelevante Mängel 2. funktionelle Mängel 3. optische Mängel.
Vorrangig wurden und werden im Haushaltsplan 2020/21 inklusive Nachtragsplan folgende Schwerpunkte gesetzt: 1. Umsetzung der geförderten Sanierungsobjekte einschließlich fördermittelbegleitender Maßnahmen (Bundesmittel Schulbau-RL, STARKIII EFRE/ELER) 2. Schaffung von Interimslösungen bis zur Umsetzung des Digitalpakts 3. Berücksichtigung konzeptioneller Entscheidungen des Kreistages aus den 4. Einzelmaßnahmen mit der Priorität 1 sind vorrangig zu berücksichtigen, gefolgt von Maßnahmen der Prioritäten 2 und 3.
Zielstellung / Prognosen Auf Grund des Umfanges der Bedarfe und der begrenzten Haushaltsmittel kann eine komplette Umsetzung nicht erfolgen. Wichtige Zielstellungen sind:
Durch Fördermittelakquise konnten in den vergangenen 4 Jahren zusätzliche 20,5 Mio. € für die Schulen des Landkreises von EU, Bund und Land bewilligt werden.
Zum Abbau des Sanierungs-/Investitionsbedarfes ist auch zukünftig eine zielgerichtete Fördermittelakquise dringend notwendig. Ein effizienter Einsatz der verfügbaren Ressourcen erfolgt durch die bedarfsgerechte und umfassende Sanierung von Liegenschaften.
Darüber hinaus muss auch die Anzahl der Liegenschaften immer wieder konzeptionell betrachtet und optimiert werden. Im Produkt Schulen wird das über die Fortschreibung
Anlagen:
Präsentation zur Prioritätenliste der Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
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