Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung) vom 15.06.2011, zuletzt geändert durch die „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst“ vom 14.02.2018.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf der Grundlage der §§ 8 Absatz 1 und 45 Absatz 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie der §§ 36 und 40 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012 (GVBl. LSA S. 624) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 14.02.2018 die „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)“ vom 15.06.2011, geändert durch die „Erste Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung“ vom 16.05.2012, geändert durch die „Zweite Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung“ vom 04.12.2012, geändert durch die „Dritte Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung“ vom 10.12.2014 und zuletzt geändert durch die „Vierte Satzung zur Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung“ vom 22.02.2017 beschlossen.
Im Ergebnis der Kostenermittlung gemäß Abschnitt 8 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (RettDG LSA) wurden für die Benutzung der unterschiedlichen Rettungsmittel neue Entgeltsätze ab 01.03.2018 festgesetzt. Danach wurde die Vierte Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung) durch die Fünfte Änderung vom 14.02.2018 ersetzt.
Vereinbaren Leistungserbringer, Kostenträger und Träger des Rettungsdienstes gemeinsame Nutzungsentgelte für die entsprechende Abrechnungsperiode, wird gemäß § 39 des RettDG LSA nunmehr auf die Umsetzung in Form einer Satzung grundsätzlich verzichtet. Die Nutzungsentgelte für den Rettungsdienst werden anhand einer Vereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Börde bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgte erstmalig für das 1. Halbjahr 2019 im Amtsblatt des Landkreises Börde am 06.02.2019. Somit ist die Satzung ab 01.01.2019 entbehrlich
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)
Anlage 2 – § 39 Rettungsdienstgesetz LSA
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