Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Absatz 5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.
Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2019 mit der Bilanzsumme von
2.013.591.972,23 EUR,
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von
729.807, 45 EUR.
Gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde in seiner Sitzung am 10.03.2020, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zurückzuführen.
Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 SpkG-LSA die Entlastung am 11.06.2020 erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums für Finanzen Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Billigung des Lageberichtes Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2019
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