Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0150/BLR/2020  

 
 
Betreff: Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
16.09.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.09.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0150/BLR/2020)
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates
Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen
Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Billigung des Lageberichtes
Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss
Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2019

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Absatz 5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.

 

Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2019 mit der Bilanzsumme von

 

2.013.591.972,23 EUR,

 

die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von

 

729.807, 45 EUR.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde in seiner Sitzung am 10.03.2020, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zurückzuführen.

 

Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 SpkG-LSA die Entlastung am 11.06.2020 erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates

Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums für Finanzen

Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Billigung des Lageberichtes

Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss

Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates (473 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen (187 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Billigung des Lageberichtes (485 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss (754 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 (338 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2019 (1162 KB)