Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der aktuelle Stand im Eckpunktepapier per 30.07.2020 ist ein Zwischenstand der Planung für den 1. Nachtragshaushalt 2021.
Bisher gibt es vom Statistischen Landesamt noch keine Orientierungsdaten für die Zuweisungen nach dem FAG für 2021, diese sollen Anfang September 2020 bereitgestellt werden. Daher wurde mit den Werten aus 2020 geplant.
Der Bundestag beabsichtigt eine Grundgesetzänderung und Änderung weiterer Gesetze nach der Sommerpause, um die Kommunen bei den Unterkunftskosten für die ALG II Empfänger zu entlasten. Wie hoch diese Entlastung für den Haushalt 2021 des Landkreises ausfällt, kann noch nicht ermittelt werden.
Im Herbst beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Kommunen, der Landkreis hat für 2021 mit einer Tarifsteigerung von 2 % gerechnet.
Die Ermittlung der vorläufigen Höhe der Kreisumlage erfolgt bisher unter Berücksichtigung der Anhörung der Kommunen zum Doppelhaushalt 2020/2021, das Ergebnis der erneuten schriftlichen Anhörung zum 1. Nachtrag 2021 liegt teilweise vor, die mündlichen Anhörungen und die Beratung des Landrates mit allen haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern erfolgt im Zeitraum vom 03.08. bis 24.08.2020. Der Abwägungsprozess zum 1. Nachtrag 2021 unter Berücksichtigung aktuellerer Planzahlen erfolgt im September 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1. Eckpunktepapier zum 1: Nachtrag 2021 des Landkreises
2. Berechnung der Kreisumlage 2021 nach Kommunen
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