Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0149/20/2020  

 
 
Betreff: Information zum Stand der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
24.08.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Anlagen:
Eckwerte NT 2021
Varianten KU nach Gemeinden

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Fachausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen nimmt den Stand der Planung für den 1. Nachtragshaushalt 2021 zur Kenntnis.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der aktuelle Stand im Eckpunktepapier per 30.07.2020 ist ein Zwischenstand der Planung für den 1. Nachtragshaushalt 2021.

 

Bisher gibt es vom Statistischen Landesamt noch keine Orientierungsdaten für die Zuweisungen nach dem FAG für 2021, diese sollen Anfang September 2020 bereitgestellt werden. Daher wurde mit den Werten aus 2020 geplant.

 

Der Bundestag beabsichtigt eine Grundgesetzänderung und Änderung weiterer Gesetze nach der Sommerpause, um die Kommunen bei den Unterkunftskosten für die ALG II Empfänger zu entlasten. Wie hoch diese Entlastung für den Haushalt 2021 des Landkreises ausfällt, kann noch nicht ermittelt werden.

 

Im Herbst beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Kommunen, der Landkreis hat für 2021 mit einer Tarifsteigerung von 2 % gerechnet.

 

Die Ermittlung der vorläufigen Höhe der Kreisumlage erfolgt bisher unter Berücksichtigung der Anhörung der Kommunen zum Doppelhaushalt 2020/2021, das Ergebnis der erneuten schriftlichen Anhörung zum 1. Nachtrag 2021 liegt teilweise vor, die mündlichen Anhörungen und die Beratung des Landrates mit allen haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeistern erfolgt im Zeitraum vom 03.08. bis 24.08.2020. Der Abwägungsprozess zum 1. Nachtrag 2021 unter Berücksichtigung aktuellerer Planzahlen erfolgt im September 2020.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Mit dem Nachtragshaushalt 2021 werden die finanziellen Mittel festgelegt, über die die Verwaltung im Jahr 2021 verfügen darf.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Der Stellenplan ist Bestandteil des Nachtragshaushaltsplanes und somit Grundlage für den Personalbestand des Landkreises.

 


Anlagen:

 

1. Eckpunktepapier zum 1: Nachtrag 2021 des Landkreises

 

2. Berechnung der Kreisumlage 2021 nach Kommunen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eckwerte NT 2021 (66 KB)    
Anlage 2 2 Varianten KU nach Gemeinden (53 KB)    
Stammbaum:
0149/20/2020   Information zum Stand der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021   Amt für Finanzen   Informationsvorlage
0173/20/2020   Aktuelle Information zum Stand der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021   Amt für Finanzen   Informationsvorlage