Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0143/BLR/2020  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung der Vertreter des Landkreises Börde in der Arbeitsgemeinschaft "Ländlicher Raum"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
01.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0143/BLR/2020)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0143/BLR/2020)
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug Rechtsvorschriften

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag benennt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für die Arbeitsgemeinschaft „Ländlicher Raum“ beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte:

 

FrauAstrid Jung-Beckermann

 

als Ersatz für Frau Annett Dippe.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Mitspracherecht beim Einsatz von Fördermitteln bei der Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt eingeräumt.

 

Dazu wurden in den fünf Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Arbeitsgemeinschaften gebildet, in denen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den Landräten bzw. Oberbürgermeistern/-innen und je zwei Mitglieder des Kreistages bzw. des Stadtrates vertreten sind.

 

Die Arbeitsgemeinschaften sollen die ÄLFF, die aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen weiterhin für die Bewilligung der Fördermittel verantwortlich sind, in allen Fragen der ländlichen Entwicklung beraten und hinsichtlich der zu fördernden Projekte Empfehlungen abgeben, die von den ÄLFF berücksichtigt werden müssen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Bildung der Arbeitsgemeinschaften bildet § 12 LwG LSA. Die nähere Ausgestaltung regelt die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010). Das Gebiet des Landkreises Börde gehört neben den Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Harz und des Landkreises Salzlandkreis dem Amtsbezirk des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Mitte“ mit Sitz in Wanzleben an.

§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft neben dem Landrat durch zwei Mitglieder des Kreistages vertreten wird; für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen sind vom Kreistag zu benennen.

 

Bisher war Frau Annette Dippe auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Vertreterin in der Arbeitsgemeinschaft tätig. Durch ihre Mandatsniederlegung zum 31.05.2020 kann Frau Dippe diese Funktion nicht mehr ausüben.

 

Die CDU-Fraktion schlägt daher als Ersatz für Frau Dippe

FrauAstrid Jung-Beckermannals Vertreterin in der Arbeitsgemeinschaft „Ländlicher Raum“ vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Auszug aus den Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Auszug Rechtsvorschriften (49 KB)