Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0139/BLR/2020  

 
 
Betreff: Änderung der Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Hecht Amtsleiterin Bildung
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
01.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0138/BLR/2020)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0139/BLR/2020)
Anlagen:
KVG LSA § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse - beck-online

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt fest, dass

 

FrauAstrid Jung-Beckermann

 

durch die CDU-Fraktion als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales gemäß der vom Kreistag bestimmten Sitzverteilung bestimmt worden ist.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA stellt der Kreistag die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss hat dabei allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Gemäß § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bildet der Kreistag den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales als ständig beratenden Ausschuss. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages.

 

Bisher war Frau Annett Dippe Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales. Durch ihre Mandatsniederlegung zum 31.05.2020 kann sie den Sitz im Ausschuss nicht mehr inne haben. Die CDU-Fraktion benannte

 

FrauAstrid Jung-Beckermann als neues Mitglied für den Ausschuss. Herr Manfred Behrens bleibt stellvertretendes Mitglied.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz LSA (KVG LSA)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KVG LSA § 47 Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse - beck-online (32 KB)