Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0137/80/2020  

 
 
Betreff: Etablierung eines Waldpädagogikzentrums im Kreiswald Hohes Holz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Schwarz, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Informationspflicht
22.06.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Kreisausschuss Informationspflicht
01.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0137/80/2020)
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
08.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (0137/80/2020)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde beabsichtigt, den kreiseigenen Wald Hohes Holz im Bereich der Natur- und Umweltbildung weiter zu entwickeln und ein waldpädagogisches Zentrum zu errichten.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Vorhabensbeschreibung:

 

Der Landkreis Börde hat die Absicht, die Nutzung des Waldes Hohes Holz zu diversifizieren. Der forstwirtschaftlich genutzte Wald erfüllt auch eine Erholungs- und Erlebnisfunktion. Diese soll im Rahmen des Projektes in den Fokus rücken. Zur Etablierung einer integrativen Natur- und Bildungsarbeit im Hohen Holz wird ein/e Waldbildungskümmerer/in auf Honorarbasis für zwei Jahre mit folgenden Aufgaben betraut:

 

- Konkretisierung des Portfolios der örtlichen Natur- und Bildungsarbeit

- Adressierung und Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten, Unternehmen, Gruppeneinrichtungen etc., Etablierung dauerhafter Kontakte

- Organisation der Gruppenarbeit, Betreuung der Gruppen

- Aufbau von Integrationspartnerschaften

- Einbeziehung der amtlichen und außeramtlichen Betreuungseinrichtungen und Organisationen, u. a. Forstamt, Revierförster, Haus des Waldes, Wald-, Natur- und Umweltverbände.

 

Die/der Waldbildungskümmerer/in soll spezifische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Natur- und Umweltbildung besitzen.

 

Zur Refinanzierung des Waldbildungskümmerers wurde ein LEADER-Fördermittelantrag beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt gestellt. Der Fördersatz beträgt 80 %. Mit einer Genehmigung ist gegen Ende 2020 zu rechnen.

 

Ist-Zustand:

 

Der Landkreis Börde ist Eigentümer eines ca. 750 Hektar großen Waldstückes im Hohen Holz, dem einzigen Waldgebiet im Landkreis südlich der Autobahn 2. Über bauliche Anlagen in diesem Bereich verfügt der Landkreis nicht. Wald und WPZ sind geeignet, um Kindern, Schülern, Integrations- und anderen Gruppen Naturprozesse und die Wechselwirkung zwischen menschlichem Handeln und der Umwelt auf besonders plastische Weise näher zu bringen.

 

Das Projekt ist so konzipiert, dass keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind.


Ziele und Wirkung:

 

- Etablierung des Waldbildungszentrums im Hohen Holz, Untersetzung mit konkreten Angeboten

- Steigerung des Natur- und Umweltverständnisses

- Motivation der Teilnehmer zur nachhaltigen Lebensweise

- Generations- und Bevölkerungsgruppen übergreifende gemeinsame Betätigung mit sichtbarem Erfolg

- Wahrnehmung des Hohen Holzes als Ort, wo mehr zum Naturerbe Wald zu erfahren ist

 

 

Teilnehmerkreis:

 

Angesprochen werden Kindergartenkinder, Schüler, Menschen mit Migrationshintergrund, Senioren, Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen, Nachwuchskräfte (z. B. aus Forstwirtschaft), insbesondere aus dem Landkreis Börde und der Stadt Magdeburg.

Diese Kontaktaufnahme soll gezielt durch den/die Waldbildungskümmerer/in erfolgen.

 

Die Gruppe der 3 bis 19-jährigen beläuft sich aktuell auf 22.900 Personen im Landkreis Börde sowie 28.400 Personen in Magdeburg, d. h. in Summe ca. 50.000. Im Zuge der Projektumsetzung sollen 0,5%, also ca. 250 Personen zu Wald-Bildungsveranstaltungen im Hohen Holz begrüßt werden.

 

 

Schulungszentrum:

 

Im Zuge des Verkaufs der kreislichen Grundstücke auf Hubertushöhe und der damit verbundenen Wiederherrichtung der Liegenschaften wurde der Landrat beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer Mitnutzung des ehemaligen Kutscherhauses zu führen. Vor diesem Hintergrund wurde am 04.09./06.09.2018 ein Nutzungsvertrag „Natur- und Umweltbildungsstation Waldpädagogik“ abgeschlossen, um die Möglichkeiten der Mitnutzung des Gebäudes für den Landkreis zu sichern und Ausstattungsanforderungen, wie z. B. Großformatbildschirm und Beamer für Schulungszwecke, baulich zu berücksichtigen bzw. einzubringen.

 

Wesentliche Inhalte des Nutzungsvertrages „Natur- und Umweltbildungsstation Waldpädagogik“ sind:

 

- Nutzung des Gebäudes nebst Außenanlagen und Zufahrt zu Zwecken der Umwelt- u. Naturbildung, Waldpädagogik und für eigene Zwecke wie Beratungen, Versammlungen, Ausstellungen und Ausübung der Jagdtradition, waldorientierte Freizeit-, Gesundheits-, Wellness-, Erholungs-, allgemeine Schulungs- und ähnliche Zwecke sowie Projektarbeit

- Nutzungsentgelt jährlich 30.000 €, ab 01.01.2021 zzgl. Mwst.

- Betriebskostenzahlung je zur Hälfte

- Nutzungsdauer 01.09.2018 bis 31.08.2028, Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr mit 6 Monaten Kündigungsfrist

- maximale jährliche Nutzung von 185 Tagen durch den Landkreis

- Kosten für die laufende Instandhaltung und Kosten für Einbrüche werden hälftig getragen.

 

 

Nutzungsberechtigte:

 

Allgemein gilt, dass die Nutzung der Räumlichkeiten vom Verwaltungsgebäude, einschließlich der „Hubertushöhe“, vorrangig dem Dienstbetrieb des Landkreises sowie der ehrenamtlichen Tätigkeit der Kreistagsabgeordneten im Rahmen ihrer Sitzungen, z. B. Fraktionssitzungen dient. Veranstaltungen der politischen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zu Zwecken des Wahlkampfes sowie Veranstaltungen verbotener Parteien sind ausgeschlossen.

 

Im Rahmen freier Kapazitäten kann „Hubertushöhe“ auf Antrag Dritter für Beratungen, Vorträge, Schulungen, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen für kulturelle, schulische, kommunale, gesellschaftliche, gemeinnützige Zwecke sowie für die Wirtschaftsförderung zur Nutzung überlassen werden. Hierzu zählen auf Antrag natürliche oder juristische Personen, wie Körperschaften, Stiftungen, Anstalten, Vereine, Verbänden und sonstigen Gruppen. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die kommerziellen und/oder privaten Interessen dienen.

 

Sämtliche Anträge und Genehmigungen werden durch das Amt für Wirtschaft abgewickelt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

37.400,00 €

Produkt:

55511 - Forstwirtschaft

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen: