Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0135/20/2020  

 
 
Betreff: Bericht zum Stand der Jahresabschlüsse des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
23.06.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen  (0135/20/2020)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen nimmt den Bericht zum Stand der Jahresabschlüsse des Landkreises Börde zur Kenntnis.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Aktueller Stand

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Kreistag am 18.09.2019 beschlossen (Beschluss-Nr.0038/20/2019). Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss in Höhe von 2.698.740,61 EUR aus.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde vom Kreistag am 13.05.2020 beschlossen (Beschluss-Nr. 0116/20/2020). Die Ergebnisrechnung weist einen Fehlbetrag in Höhe von 1.846.938,03 EUR aus.

 

Mit v. g. Vorlage wurde auch die Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Verfügung gestellt. Im Nachgang hierzu wird folgendes berichtet:

Für den Jahresabschluss 2015 wurde der Rechenschaftsbericht in Form und Inhalt überarbeitet, dabei wurden die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Prüfbericht 2014 beachtet.

Eine Dienstanweisung zur Budgetierung wird bis zum 31.07.2020 erarbeitet. Aufgrund des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2020/2021 kann sie frühestens mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden.

Alle aufgeführten Korrekturen, z.B. Differenzen zwischen Anlagenbuchhaltung und Bilanz, Abgrenzung ordentlicher/außerordentlicher Aufwand bei Inventurabgängen, Umbuchung Einbauküchen sind mit dem Jahresabschluss 2015 erfolgt.

Zum Ende des Haushaltsjahres 2019 erfolgte die technische Korrektur der Personalkosten-Schnittstelle, die Bezüge der Beamten für den Januar werden somit ab dem Jahresabschluss 2019 als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Aufgrund der zeitlichen Überschneidung zwischen Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 erfolgt die Prüfung der ausgewiesenen Offene-Posten-Listen für die Verbindlichkeiten mit dem Jahresabschluss 2016. Gleichzeitig werden auch die Offene-Posten-Listen für die Forderungen geprüft. Entsprechende Korrekturbuchungen erfolgen im Amt für Finanzen.

 

Mit den Erfahrungen aus der Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 und den Ergebnissen aus den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 kann im Amt für Finanzen eingeschätzt werden, dass die zukünftigen Jahresabschlüsse innerhalb eines halben Jahres erstellt werden können. Hierbei ist anzumerken, dass u. a. umfangreiche Korrekturbuchungen bei den o.a. Differenzen zu den Offene-Posten-Listen mit den Jahresabschlussarbeiten durchgeführt, in den Folgejahren div. Anlagen im Bau fertiggestellt und in die Anlagenbuchhaltung übernommen sowie in der Anzahl der Vorgänge erhebliche Wertberichtigungen im Bereich Unterhaltsvorschuss gebucht werden müssen.  

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde erstellt und liegt bereits dem Rechnungsprüfungsamt vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Jahresabschluss 2015 dem Kreistag am 10.12.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Ergebnisrechnung weist einen vorläufigen Fehlbetrag in Höhe von 3.022.699,10 EUR aus.

 

Zeitplan für die weiteren Jahresabschlüsse

 

Für die Jahresabschlüsse 2016 bis 2021 wurde ein anspruchsvoller Zeitplan erarbeitet, um ab dem Jahresabschluss 2022 wieder im gesetzlich vorgegebenen Rhythmus zu sein. Die prüffähigen Unterlagen sollen wie folgt zur Prüfung für das Rechnungsprüfungsamt bereitgestellt werden:

 

Jahresabschluss 2016 – Ende September 2020

Jahresabschluss 2017 – Ende März 2021

Jahresabschluss 2018 – Ende September 2021

Jahresabschluss 2019 – Ende März 2022

Jahresabschluss 2020 – Ende August 2022

Jahresabschluss 2021 – Ende Dezember 2022

Jahresabschluss 2022 – Ende April 2023

 

Nach der Prüfung erhält der Landrat einen Prüfbericht, den er mit seiner Stellungnahme anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorlegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine