Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0134/51/2020  

 
 
Betreff: Sachkostenförderung von Verbrauchsmaterialien für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuge der COVID19-Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
22.06.2020 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vollfinanzierung von Sachkosten für Verbrauchsmaterialien im Zusammenhang der Wieder-/Teilöffnung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus bisher nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Personalausgaben 2020.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Mit der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neu-artigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (6. SARS-CoV-2-EindV) vom 26. Mai 2020 erfolgten im § 4 Nr. 17. nachfolgende Festlegungen.

 

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieheri-schen Kinder und Jugendschutzes, soweit ihre Angebote nicht ausschließlich auf die Gestal-tung von Freizeitaktivitäten ausgerichtet sind, dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbe-grenzungen nach § 2 Abs. 1 entsprechend eingehalten und Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen von der Teil-nahme ausgeschlossen werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung des o.g. § 2 Abs. 1 der 6. SARS-CoV-2-EindV müssen die be-schriebenen Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Hierzu bedarf es u.a. der Beschaffung von Verbrauchs- und Schutzmaterialien sowie eines Hygienekonzepts für die einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Beispiele für förderbare Sonderausgaben sind Desinfektionsmittel, Mund-Nase Schutzmasken, Einweghandschuhe, Seife, Absperrband, Signalklebeband.

 

Da die geförderten Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises Börde zur Umsetzung der §§ 11 bis 14 SGB VIII wahrnehmen, sind die an-fallenden Sonderausgaben durch den Landkreis in vollem Umfang zu finanzieren.

 

Die Finanzierung erfolgt aus bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen: