Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vollfinanzierung von Sachkosten für Verbrauchsmaterialien im Zusammenhang der Wieder-/Teilöffnung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus bisher nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Personalausgaben 2020.
Sachdarstellung, Begründung: Mit der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neu-artigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (6. SARS-CoV-2-EindV) vom 26. Mai 2020 erfolgten im § 4 Nr. 17. nachfolgende Festlegungen.
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieheri-schen Kinder und Jugendschutzes, soweit ihre Angebote nicht ausschließlich auf die Gestal-tung von Freizeitaktivitäten ausgerichtet sind, dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbe-grenzungen nach § 2 Abs. 1 entsprechend eingehalten und Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen von der Teil-nahme ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Umsetzung des o.g. § 2 Abs. 1 der 6. SARS-CoV-2-EindV müssen die be-schriebenen Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Hierzu bedarf es u.a. der Beschaffung von Verbrauchs- und Schutzmaterialien sowie eines Hygienekonzepts für die einzelnen Einrichtungen bzw. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Beispiele für förderbare Sonderausgaben sind Desinfektionsmittel, Mund-Nase Schutzmasken, Einweghandschuhe, Seife, Absperrband, Signalklebeband.
Da die geförderten Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises Börde zur Umsetzung der §§ 11 bis 14 SGB VIII wahrnehmen, sind die an-fallenden Sonderausgaben durch den Landkreis in vollem Umfang zu finanzieren.
Die Finanzierung erfolgt aus bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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