Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0133/51/2020  

 
 
Betreff: Satzung über das Wahlverfahren zur Kreiselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.06.2020 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
01.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0133/51/2020)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0133/51/2020)
Anlagen:
Satzung_Endfassung_Wahlverfahren_Kreiselternvertretung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Satzung über das Wahlverfahren zur Kreiselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Mit der Novellierung des § 19 Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.08.2019 erfolgte eine Erweiterung um zwei neue Absätze sowie die Anpassung bestehender Regelungen.

 

Gemäß § 19 Abs. 5 KiFöG LSA wird die Kreiselternvertretung durch die Gemeindeelternvertretungen innerhalb eines Landkreises aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Kreiselternvertretung entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss. Das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen regelt nach § 19 Abs. 7 KiFöG LSA der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Satzung.

 

Daher hat das Jugendamt die Satzung über das Wahlverfahren zur Kreiselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde angepasst, die am 08.07.2020 im Kreistag beschlossen werden soll.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Endfassung_Wahlverfahren_Kreiselternvertretung (99 KB)