Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Sachdarstellung, Begründung: Mit der Novellierung des § 19 Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.08.2019 erfolgte eine Erweiterung um zwei neue Absätze sowie die Anpassung bestehender Regelungen.
Gemäß § 19 Abs. 5 KiFöG LSA wird die Kreiselternvertretung durch die Gemeindeelternvertretungen innerhalb eines Landkreises aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Kreiselternvertretung entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Jugendhilfeausschuss. Das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen regelt nach § 19 Abs. 7 KiFöG LSA der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Satzung.
Daher hat das Jugendamt die Satzung über das Wahlverfahren zur Kreiselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde angepasst, die am 08.07.2020 im Kreistag beschlossen werden soll. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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