Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0126/40/2020  

 
 
Betreff: Grundsatzentscheidung für die Finanzierung einer Umbaumaßnahme an der Sekundarschule Zielitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michl SLin Schulische Bildung
Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
20.05.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales zurückgezogen   
24.06.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Anhörung
01.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0126/40/2020)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0126/40/2020)
Anlagen:
20200624- Anlage 1 - Stellungnahme Bestandsfähigkeit SKS Zielitz Stand 22.01.2020
20200624 - Anlage 1a SZ-Prognose Stand 22.04.2020 4J DurchschnÜQ
20200624_Anlage 2 - Raumprogramm
20200624_Anlage 3 - Höhe der Erstattung_ 25 Jahre

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde stimmt der Umbau- und Sanierungsmaßnahme im Bereich des Gebäudeteils der Sekundarschule Zielitz im Zeitraum 2020-2022 und deren Finanzierung durch den Landkreis im Rahmen einer Erstattung gemäß vorläufiger Kostenschätzung von 3,5 Mio. € zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den finanziellen und zeitlichen Umfang des Vorhabens zu prüfen und detailliert zu einer der nächsten Kreistags-Sitzungen zu untersetzen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis ist gemäß § 65 Schulgesetz Schulträger der Sekundarschule Zielitz. Die Sekundarschule Zielitz ist im Bildungs- und Gemeindezentrum der Gemeinde verortet. Ebenfalls lernen dort die Grundschüler des Ortes. Weiterhin befindet sich im Komplex die Bibliothek wie auch das Theater. Eigentümer für die gesamte Anlage ist die Gemeinde Zielitz. Der Landkreis Börde ist Sachkostenträger für die Sekundarschule Zielitz. Der Landkreis nutzt das Gebäude auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung.

 

Die Räume der Schule sowie deren technische Anlagen entsprechen nicht den derzeit geltenden Anforderungen an Schulbauten. Einschlägige Hygiene- und Sicherheitsvorschriften werden nicht hinreichend eingehalten. Daher besteht ein dringender Sanierungsbedarf.

 

In der mittelfristigen SEPL ist die Schule mittel- und langfristig als bestandssicher ausgewiesen (Anlage 1).

 

Gemäß § 64 Schulgesetz LSA ist der Landkreis als Schulträger u.a. verpflichtet, „das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten.“

 

Als Träger der Schule beantragte der Landkreis zum Stichtag 30.06.2017 Fördermittel im Rahmen STARK III/ Programmteil ELER. Diese Antragstellung war nicht erfolgreich. Der Antrag wurde aufgrund der Ausschöpfung der Fördermittel abgelehnt.

 

Dennoch besteht akuter Handlungsbedarf an der Schule. Aufgrund der Raumclusterbildung in Abgrenzung zum Gebäudeteil, der durch die Grundschule genutzt wird, ergeben sich bezogen auf den Gebäudeteil der Sekundarschule andere Aufteilungen in den Räumen. Das pädagogische Konzept sowie das Erfordernis an Mindestgrößen bei der Klassenbildung kann in einigen Räumen aufgrund der zu geringen Raumgröße nicht umgesetzt werden. Der Teil der Grundschule wird derzeit über das Förderprogramm STARK III energetisch und allgemein saniert. Um gleiche sächliche und bauliche Voraussetzungen zwischen Grundschul- und Sekundarschulgebäudeteil zu erzielen, muss eine andere Art der Finanzierung der ursprünglich über STARK III geplanten Baumaßnahme verabredet werden.

 

Das Vorhaben ist dringlich. Alle Bereiche der Sekundarschule machen einen teils stark abgenutzten und renovierungsbedürftigen Eindruck. Die Schwelle zur Sanierungsbedürftigkeit ist weit überschritten. Die Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer der Bauteile ist als abgelaufen zu bewerten. Der Sanierungsbedarf ist für alle Elemente des Bauwerks gegeben. Der energietechnische Zustand (Wärmedämmung) ist mangelhaft und lässt das Gebäude nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Überholte Sicherheitsstandards, insbesondere das Thema Brandschutz und verbaute Schadstoffe, sind festzustellen. Infolge von Wassereinbrüchen hat sich die Substanz weiter verschlechtert.

Daher müssen die energetischen Schwachpunkte an Dach, Außenfassade, Fenster behoben werden. Zudem muss die teils jahrzehntealte Gebäudetechnik auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Ziel ist die Schaffung der Barrierefreiheit und die Erfüllung aller sicherheitstechnischer Belange. Auch soll die Schule eine zeitgemäße Netzinfrastruktur und Servertechnik erhalten. Eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt ist angedacht.

 

Die Ermittlung des Raumprogramms für die Sekundarschule Zielitz erfolgte in Zusammenarbeit mit der Schulleitung mit dem Ziel, die Lernsituation zu verbessern und die Räumlichkeiten dem Erfordernis aus dem pädagogischen Konzept und den Erlassen zur Klassenbildung anzupassen (Anlage 2)

 

Auf Basis der Entwurfsplanung STARK III, für die bereits Kosten durch die Verbandsgemeinde in Höhe von 311.000 € entstanden sind, soll die zukünftige Maßnahme geprüft und optimiert werden, mit dem Ziel die Kostenobergrenze von 3,5 Mio. € einzuhalten, auch unter den derzeitigen Baupreisentwicklungen.

 

Die Verbandsgemeinde übernimmt die Bauherrenfunktion (Planung, Überwachung, Vergabe, Ausführung, Abrechnung). Zudem finanziert die Verbandsgemeinde ein Energiegutachten (Voraussetzung für die Prüfung von Fördermöglichkeiten).

 

Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide unterbreitete dem Landkreis ein Angebot zur Finanzierung. Demzufolge würde die Gemeinde ein Kommunaldarlehen mit einer Laufzeit von 25 Jahren aufnehmen, mit dem dann die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgen kann. Die Zinsen und die nach Fertigstellung der Baumaßnahme anfallenden Tilgungsleistungen soll der Landkreis über die Laufzeit zusätzlich zu den laufenden Erstattungen aus der bestehenden Verwaltungsvereinbarung leisten, dies im Rahmen der Erweiterung der Verwaltungsvereinbarung. Die Vereinbarung wird einen Passus erhalten, welcher die Abwicklung der Erstattung für den Fall der vorzeitigen Aufhebung des Standortes regelt (Ablöse Kredit).  Die Ausreichung der Erstattung erfolgt zweckgebunden und darf ausschließlich für die im Vorfeld des Abschlusses der Änderungsvereinbarung im Detail (Kostenplan/Konkretisierung Maßnahme) zwischen den Parteien abgestimmten Maßnahmen verwendet werden.

 

Derzeit liegen die Aufwendungen des Landkreises auf Basis der bestehenden Vereinbarung

bei jährlich rund 250.000 €.

Im Fall der Anpassung der Verwaltungsvereinbarung, um Zinszahlungen und Tilgungen würde sich der Aufwand jährlich erhöhen (Auflistung siehe Anlage 3).

 

Die Darstellung basiert auf der Annahme einer Kreditaufnahme i. H. v. rund 3,5 Mio. €, zum Zinssatz von 2 %, bei einer Laufzeit von 25 Jahren. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Konditionen zur Kreditaufnahme erfolgt seitens des Landkreises der Abschluss der Vereinbarung und damit die Erstattung.

 

Auf Basis der Entwurfsplanung STARK III soll die zukünftige Maßnahme geprüft und optimiert werden, mit dem Ziel die Kostenobergrenze einzuhalten.

 

Über die Finanzierung begründeter Mehraufwendungen ist separat zu verhandeln und zu beschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Stellungnahme Bestandsfähigkeit SKS Zielitz Stand 22.01.2020

Anlage 1a - SZ-Entw. Sek Zielitz IST-Stand

Anlage 2 - Raumprogramm

Anlage 3  - Höhe der Erstattung_ 25 Jahre

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200624- Anlage 1 - Stellungnahme Bestandsfähigkeit SKS Zielitz Stand 22.01.2020 (48 KB)    
Anlage 2 2 20200624 - Anlage 1a SZ-Prognose Stand 22.04.2020 4J DurchschnÜQ (39 KB)    
Anlage 3 3 20200624_Anlage 2 - Raumprogramm (115 KB)    
Anlage 4 4 20200624_Anlage 3 - Höhe der Erstattung_ 25 Jahre (75 KB)