Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage der geänderten oder beabsichtigten Beschlusslagen der Stadt Wolmirstedt:
1. Der Punkt 4.1., 2. Absatz ist zu ersetzen: "Die im Zuge der Umsetzung der Maßnahme zu veranlassenden Sonderabschreibungen (insbesondere Sonderabschreibung aufgrund Leerstand und Sonderabschreibung für bauliche Arbeiten zur Vorbereitung des Schulumbaus: Teilabriss/ Entkernung) sind vom Landkreis Börde vor Übertragung der Buchwerte vorzunehmen."
2. Der Punkt 7 ist zu streichen.
3. Der Punkt 4.2 der Rahmenvereinbarung wird wie folgt geändert: Die Kosten für die Sanierung und den Umbau des Schulobjektes Straße der Deutschen Einheit 66 trägt der Landkreis. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 6 Millionen Euro. Die Stadt stellt zur Umsetzung der gesamten Maßnahme einen Betrag in Höhe von 1.194.300,00 Euro zur Verfügung. Mögliche Anpassungen der Kosten, für welche die Stadt anteilig zur Übernahme verpflichtet wird, werden auf 255.700,00 Euro begrenzt (ca. 20% von 1.194.300,00 Euro). Die maximal anfallenden Kosten der Stadt betragen damit 1.450.000,00 Euro (1.194.300,00 Euro + 255.700,00 Euro).
Weiterhin wird der Landrat beauftragt folgende Zusatzvereinbarung mit der Stadt Wolmirstedt zu schließen:
"Zwischen den Unterzeichnern besteht Einigkeit, dass Kosten auslösende Maßnahmen aufgrund der "Rahmenvereinbarung zum Schultausch in der Stadt Wolmirstedt" nur dann veranlasst werden dürfen, wenn der der Rahmenvereinbarung zugrunde liegende Raumbedarf weiter fortbesteht und dieser nicht anderweitig gedeckt werden kann".
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Börde beschloss in seiner ordentlichen Sitzung am 18.09.2019 die Rahmenvereinbarung zum Schultausch mit Eigentumswechsel zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Wolmirstedt. Eine Unterzeichnung beider Vertragsparteien ist bisher nicht erfolgt, da keine inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung erzielt werden konnte.
Beispielhaft ist die Regelung unter Punkt 4.2 zur Finanzierung der Stadt Wolmirstedt anzuführen, welche geändert wurde. Hier ist jetzt ein neuer Höchstbetrag festgesetzt, der allerdings auch eine Deckelung darstellt. In der vom Kreistag beschlossenen Rahmenvereinbarung war eine Mehrkostenbeteiligung durch die Stadt WMS i. H. v. 20% festgehalten.
Wortlaut aus dem Beschluss 063/2019-2024 des Stadtrates vom 26.09.2019:
„Punkt 4.2 Die Kosten für die Sanierung und den Umbau des Schulobjekts DE 66 trägt der Landkreis. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 6 Millionen €. Die Stadt stellt zur Umsetzung der gesamten Maßnahme einen Betrag in Höhe von 1.194.300,00 € zur Verfügung. Mögliche Anpassungen der Kosten, für welche die Stadt anteilig zur Übernahme verpflichtet wird, werden auf 255.700,00 € begrenzt (20 % von 1.194.300,00 €). Die maximal anfallenden Kosten der Stadt betragen damit 1.450.000,00 € (1.194.300.00 € + 255.700,00 €).“
Damit trägt der Landkreis, nach dem vorliegenden Entwurf der Stadt Wolmirstedt, alle Mehrkosten, die im Zuge der Umsetzung der Rahmenvereinbarung entstehen und 1.278.000 Euro übersteigen, allein. Die vom Kreistag am 18.09.2019 beschlossene Rahmenvereinbarung sah eine 20 %ige Beteiligung an allen entstehenden Mehrkosten vor.
Der Abschluss einer Zusatzvereinbarung macht sich erforderlich, da zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgesagt werden kann, ob der erhöhte Raumbedarf dauerhaft besteht bzw. anderweitig gedeckt werden kann (lt. Entwurf der neuen SEPL-VO, die ab 01.08.2022 greifen soll, sind dann Nebengebäude zugelassen).
Eine Anpassung der Beschlüsse ist notwendig, da nur gleichlautende Vereinbarungen beiderseits unterschrieben werden dürfen.
Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages bestehen seitens der Kreisverwaltung rechtliche Bedenken, die sich aus dem KVG ergeben.
Der Stadtrat wird sich in seiner Sitzung am 14.05.2020 damit befassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf der Rahmenvereinbarung inklusive Änderungen
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