Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0123/D4/2020  

 
 
Betreff: Anbindung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde in den Nicht-ARGE-Gemeinden und in den ARGE-Gemeinden an ein Glasfasernetz über einen Bundesförderantrag bzw. über das Landesprojekt "Fibre4EduLSA" (ITN-XT)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Haupt Stabsstelle Breitband
Naumann Dezernentin 4
Federführend:Dezernat 4 Bearbeiter/-in: Dorendorf, Claudia
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
06.05.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.05.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0123/D4/2020)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:  

Der Kreistag hält grundsätzlich an den Beschluss vom 05.12.2018 „Schulen an das Glasfasernetz“ über das Breitbandförderprogramm des Bundes aufrecht.

 

Der Kreistag beschließt, dass die Anbindung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde, die sich in den Nicht-ARGE-Gemeinden, der Stadt Wolmirstedt, EG Hohe Börde, Stadt Haldensleben, VG Obere Aller, EG Sülzetal befinden und noch nicht an ein Glasfasernetz angeschlossen sind, auch über das Landesprogramm „Fibre4EduLSA“ (ITN-XT) angeschlossen werden können. Ob das Bundes- oder Landesprogramm genutzt wird, soll vom Zeitpunkt der tatsächlich geplanten Anschlussverfügbarkeit abhängig gemacht werden.

 

Der Kreistag beschließt, dass in den ARGE-Gemeinden der Städte Oschersleben (Bode), Wanzleben-Börde, Oebisfelde-Weferlingen, den Einheitsgemeinden Niedere Börde, Barleben und den Verbandsgemeinden Elbe-Heide, Flechtingen und Westliche Börde aufgrund der bereits vorliegenden 100%igen Planung und des weit fortgeschrittenen Glasfaserausbaus alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde unverändert und wie genehmigt über die bereits bestehenden Förderverfahren des Bundes an ein Glasfasernetz angeschlossen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die erforderlichen Mittel im Rahmen der Bundesförderung in den Nicht-ARGE-Gemeinden können erst nach Vorbereitung der Förderanträge eingeschätzt werden.

 

Für den Anschluss der Schulen in den ARGE-Gemeinden entstehen dem Landkreis Börde keine Kosten.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Die Koordinierung erfolgt durch Personal der Kreisverwaltung.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Die Projektumsetzung erfolgt in den Nicht-ARGE-Gemeinden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Rahmen der überarbeiteten Version vom 15.11.2018 bzw. nach dem Landesprogramm Fibre4EduLSA.

 

Der Anschluss der Schulen des Landkreises Börde in den ARGE-Gemeinden erfolgt durch die ARGE-Gemeinden. Die Schulen sind ein wesentlicher Bestandteil der bestehenden Bundesförderprojekte.

 

Organisationsstruktur

-          Die Koordinierung und Projektsteuerung wird durch Personal der Kreisverwaltung, der Stabsstelle Breitband, wahrgenommen.

-          Die Verantwortlichkeit für Einzelaufgaben erfolgt entsprechend der internen Zuständigkeit über Schnittstellen und Personalstellen aus anderen Ämtern.

-          Die Koordinierung der Glasfaserprogramme des Bundes und des Landes sowie das Fördermittelmanagement sind die Aspekte der effektiven Steuerung und wesentliche Bedingung für den erfolgreichen Breitbandanschluss der Liegenschaften und führen zur Minimierung der Eigenanteile des Landkreises.

 

Kosten

Die möglichen Kosten für einen Glasfaseranschluss, die im Rahmen der Bundesförderung entstehen können, sind im Beschluss vom 05.12.2018 dargestellt.

 

Die monatlichen Kosten je Schule in den ARGE-Gemeinden belaufen sich je nach der Produktqualität auf 49,95 €/Monat, 129,00 €/Monat (in Abstimmung) oder 149,00 €/Monat (zzgl. weiterer Optionen). Für alle Schulträger entstehen bei einer rechtzeitigen Antragstellung keine Anschlusskosten.

 

 

Die monatlichen Kosten je Schule belaufen sich nach dem Landesprogramm Fibre4EduLSA je nach der Produktqualität auf 129,95 €/Monat oder 269,95 €/Monat. Bis 06/2023 übernimmt Sachsen-Anhalt die Anschluss- und Betriebskosten, danach ist die Finanzierung ungeklärt.

 

 

 

Anlagen:

keine