Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0119/01/2020  

 
 
Betreff: Berichtswesen des Landkreises Börde zum 4. Quartal 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Koch, Eileen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
23.06.2020 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen  (0119/01/2020)
Anlagen:
2020_06_23_Berichtswesen_2019_KuF_TOP6.2

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Die Information zum Berichtswesen des Landkreises Börde zum 4. Quartal 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die speziellen Anforderungen an die Aufgaben von Kommunalverwaltungen müssen bei dem Aufbau eines Controllingsystems, basierend auf der Zielsystematik des Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes im Landkreis Börde, jederzeit in das Handeln des Landkreises Börde einfließen können. Diese werden aus der jüngsten Vergangenheit die künftige Handlungsfähigkeit stetig verändern. Ein entsprechendes Monitoring gewinnt weiterhin zunehmend an Bedeutung.

Um Planabweichungen rechtzeitig festzustellen und so ein wirksames Gegensteuern von Politik und Verwaltung zu ermöglichen, wurde in der Kreisverwaltung die Zielsystematik des Kreisentwicklungskonzeptes, bestehend aus strategischen und operativen Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen, in den Haushaltsplan 2020/2021 integriert, um deren Erfüllung und damit verbundene Prognosen unterjährig abbilden zu können. Dies erfolgte ebenso mit dem Ziel, eine erforderliche Nachsteuerung zu ermöglichen.

 

Nur so kann jederzeit Aussagefähigkeit und Transparenz der Verwaltung gewährleistet werden. Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit eines zentrales Berichtswesens als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist in § 26 KomHVO verankert.

 

Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung).

 

Das Berichtswesen gilt als das zentrale Instrument des Controllings. Es unterstützt die Controlling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Aus diesem Grund werden nach Ablauf des jeweiligen Quartals zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt. Diese quartalsmäßige Berichterstattung soll, neben einem Soll-Ist- Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes, vor allem Prognosen zur weiteren Haushaltsdurchführung und Stellenentwicklung enthalten und Aussagen zu Stand und Prognose der Zielerreichung abbilden.

 

Die Berichterstattung zum 4. Quartal 2019 schließt das Haushaltsjahr 2019 sowohl im Finanzcontrolling, als auch in der Betrachtung der Zielerreichung ab. Hierbei ist zu beachten, dass die Ziele des Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes, wie bereits erwähnt, erstmalig in dem Bericht zum 1. Quartal 2020 ausgewertet und prognostiziert werden können.

 

 


 

 


Anlagen:

 

Berichterstattung zum 4. Quartal 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020_06_23_Berichtswesen_2019_KuF_TOP6.2 (2174 KB)