Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Die dritte Fortschreibung der Sozialplanung für den Planungszeitraum 2020/21 wurde in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2019 beschlossen. In der vorhergehenden Beratung der Beschlussvorlage im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die einzelnen Handlungsfelder der Sozialplanung in den Ausschusssitzungen im Jahr 2020 sukzessive im Detail vorzustellen.
Die Vorstellungsreihe wird mit dem Handlungsfeld "Gesundheit/medizinische Versorgung" fortgesetzt. In einer Präsentation werden die Indikatoren Medizinische Versorgung, Gewichtsklassen der Schuleingangsuntersuchungen, Zahnstatus von 6- bis 7-Jährigen und 12-Jährigen sowie Masernimpfung vorgestellt.
Im Rahmen der Daseinsfürsorge, als auch der Verantwortung unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, ist das Thema Gesundheit von erheblicher Bedeutung. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung stellt in Hinblick auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung eine besondere Herausforderung dar. Dies betrifft nicht nur die stetig älter werdende Bevölkerung des Landkreises Börde.
Aufgrund der aktuellen Altersstruktur der Ärzte, nicht nur im Landkreis Börde, sondern auch auf Landes- und Bundesebene, wird ein großer Teil der Ärzteschaft in den nächsten zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand gehen. Nur 16,1 Prozent der Allgemeinmediziner im Landkreis Börde sind unter 50 Jahre alt und nur 3,8 Prozent sind zwischen 30 und 40 Jahre alt. Ein Anteil von 17,9 Prozent ist bereits jetzt zwischen 60 und 70 Jahren und 10,4 Prozent sind älter als 70 Jahre. Somit ist davon auszugehen, dass ca. 28,3 Prozent der im Landkreis Börde ambulant tätigen Hausärzte in den nächsten fünf bis zehn Jahren nicht mehr als Hausärzte tätig sein werden. Bereits jetzt weist der Landkreis Börde in der hausärztlichen Versorgung 8,5 Fehlstellen auf. Des Weiteren besteht in der Fachrichtung Neurologie ein Fehlbedarf von 0,5 Stellen und in der Dermatologie von 1,0 Stellen.
Wenngleich die Verantwortungshoheit für die Bedarfsplanung und Zulassung neuer Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt, können sich auch die Kommunen um die Niederlassung von Ärzten, bspw. mit verschiedenen Anreizmöglichkeiten, bemühen.
Auch der Landkreis Börde hat diese Thematik in den Blick genommen und in der 3. Fortschreibung der Sozialplanung folgende Handlungsempfehlungen beschlossen:
- Jährliche Bedarfsermittlung zur Anzahl ambulant tätiger Ärzte im Landkreis Börde bezogen auf die Gemeinden, Analyse der Altersstruktur, erstmalig zum 31.12.2020 - Analyse von kommunalen Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Unterstützung und Förderung der Sicherstellung von haus- und fachärztlicher Versorgung, erstmalig zum 31.12.2020.
Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung im Allris eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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