Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gem. § 120 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Jahresabschluss innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen.
Eine termingerechte Aufstellung des Jahresabschlusses konnte für das Jahr 2014 nicht erfolgen. Mit Einführung der Doppik zum 01.01.2013 beim Landkreis Börde war erstmalig eine Eröffnungsbilanz und darauf aufbauend die Jahresabschlüsse für die folgenden Jahre. Zwischenzeitlich liegen die bestätigte Eröffnungsbilanz und der bestätigte Jahresabschluss für das Jahr 2013 vor. Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wurden Korrekturen zur Eröffnungsbilanz vorgenommen. Die Jahresrechnung 2014 wurde zum 15.07.2019 aufgestellt und im Anschluss dem Rechnungsprüfungsamt zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte im Zeitraum vom 22.07. bis 19.11.2019 mit Unterbrechungen durch das Rechnungsprüfungsamt.
Der Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde mit Datum vom 03.12.2019 vorgelegt. Die Jahresrechnung ist mit dem Prüfbericht und der Stellungnahme des Landrates dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit der Bestätigung des Jahresabschlusses entscheidet die Vertretung gleichzeitig über die Entlastung des Landrates.
Der Jahresabschluss besteht nach § 118 (2) KVG LSA aus:
Gem. Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht, der als Anlage beizufügen ist, zu erläutern. Weiterhin sind nach Abs. 4 folgende weitere Anlagen beizufügen:
Verpflichtungsermächtigungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1. Jahresrechnung 2014 2. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3. Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||