Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0115/50/2020  

 
 
Betreff: Nachbestellung eines Mitgliedes des Kreisseniorenrates von 2020-2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Mages Sozialamtsleiter
Michelmann Dezernt 3
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Biskaborn, Bruno
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
06.05.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.05.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0115/50/2020)
Anlagen:
OrgGO_Heft_2015

Verfahrensbeteiligte:

 

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 Der Kreistag beschließt über die Mitglieder des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde.

 

Namentliche Aufstellung

 

Institution

Name, Vorname

Ort

 

 

 

 

Stadt Wanzleben

Dr. Isensee, Ernst

Wanzleben - Börde

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisseniorenrat des Landkreises Börde tritt für die Interessen älterer Menschen im Kreisgebiet ein. Er ist im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements überparteilich, konfessionell neutral, verbandsunabhängig, generationsübergreifend, selbstlos und gemeinnützig tätig.

In seinen Aufgabenbereich ist er Ansprechpartner für Körperschaften, Institutionen und Einwohner des Landkreises Börde.

 

Mit Beschluss Nr. 2015/StS/0120 des Kreistages des Landkreises Börde vom 06.02.2015 wurde über die namentliche Zusammensetzung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde entschieden.

 

Die mit Beschluss Nr. 757/DIV/2012 des Kreistages des Landkreises Börde vom 22.02.2012 gefasste Organisations- und Geschäftsordnung (OrgGO) des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde in der aktuellen Fassung der Änderung vom 06.02.2015 bestimmt in § 6 die Amtszeit der Vertreterversammlung und des Vorstandes.

 

Demnach enden die Amtszeiten der Vertreter und des Vorstandes gemäß §§ 3 in Verbindung mit § 6 der OrgGO am 31.12. des Jahres der Neuwahl eines Kreistages.

 

Ab dem 01.01.2020 sind deshalb gemäß § 3 Abs. 3 i.V. mit Abs. 6 OrgGO neue Mitglieder für den Kreisseniorenrat des Landkreises Börde durch den Kreistag des Landkreises Börde zu bestimmen und durch den Landrat zu bestellen.

 

Zur namentlichen Bestimmung hat die Geschäftsstelle des Kreisseniorenrates nach § 2 Abs. 2 OrgGO i.V. mit § 3 Abs. 3 und 4 OrgGO alle vorschlagsberechtigten Verbände, Institutionen, die im Kreistag vertretenen Fraktionen und Zusammenschlüsse sowie die kreisangehörigen Einheits-und Verbandsgemeinden Mitte Juli 2019 zur Abgabe eines Vorschlags aufgefordert. Die Frist zur Abgabe eines Vorschlages endete am 16.08.2019.

In der darauf folgenden Zeit wurden noch mehrere Vorschläge gemacht, die der Kreistag in seiner Sitzung am 18.09.2019 bestätigt hat. Zusätzlich zur bestätigten Liste wird empfohlen den anliegenden Vorschlag gemäß § 3 Abs. 5 OrgGO zu berücksichtigen. 

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 3 OrgGO können die Vorschlagsberechtigten jederzeit Vorschläge zurücknehmen und neue Vorschläge machen.

Im Sinne einer breit angelegten Zusammenarbeit der Vorschlagsberechtigten und der Eröffnung von ehrenamtlicher Seniorenarbeit wäre die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass eine Nachnominierung und Bestellung des genannten Kandidaten möglich erscheint.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Organisations- und Geschäftsordnung (OrgGO) des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde vom 06.02.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OrgGO_Heft_2015 (187 KB)