Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Wirtschaftplan 2020 des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:
- dem Erfolgsplan mit Gesamteinnahmen i. H. v. 10.811.760,00 EUR und Gesamtausgaben i. H. v. 10.811.760,00 EUR
- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 4.625.000,00 EUR - der Stellenübersicht - dem Finanzplan 2020 bis 2023 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan.
Im Wirtschaftsplan 2020 sind:
a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen
b) Kassenkredite nicht geplant Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 16 und § 17 des EigBG LSA hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht sowie einem fünfjährigen Finanzplan besteht. Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm. Der Erfolgsplan enthält alle geplanten Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2020. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert. Die Erträge werden im Wesentlichen durch die Zuweisungen des Landkreises bestimmt. Für die Ermittlung der geplanten Aufwendungen wurden Verträge mit Dritten, Ermittlungen des Materialbedarfs für die Unterhaltung, Entwicklung der Personalkosten sowie sonstige Kosten, die zur Führung des Eigenbetriebes notwendig sind, berücksichtigt. Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Investitionen in das Anlagevermögen und den dazu geplanten Fördermittelzuwendungen. Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht. Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber. Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 EigBG LSA die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes. Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2020 – 2023 ist auf der Grundlage des Investitionsprogrammes erstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2020
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