Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0102/BLR/2020  

 
 
Betreff: Überprüfung der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Börde auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
19.02.2020 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (0102/BLR/2020)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.02.2020 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0102/BLR/2020)
Anlagen:
Anlage 1 - Anschreiben der Beauftragten des Landes SA zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Anlage 2 - Handreichung_2019 nebst Anlagen
Anlage 3 - Entwurf GO des Sonderbeirates
Anlage 4 - Auszug aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetu (StUG)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1.  
    1. Der Kreistag beschließt die Überprüfung aller Mitglieder des Kreistages der Wahlperiode 2019 – 2024, die vor 1972 geboren wurden, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR mit ihrer Kenntnis gemäß § 19, 20 und 21 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG).

 

  1. Der Kreistag beschließt die Überprüfung derjenigen Mitglieder des Kreistages der Wahlperiode 2019 – 2024, die vor 1972 geboren wurden, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR mit ihrer Kenntnis gemäß § 19, 20 und 21 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), die ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.

 

  1. Der Kreistagsvorsitzende wird beauftragt, beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 b) StUG den Antrag auf Überprüfung zu stellen. An ihn sind auch die Mitteilungen des BStU zu senden.

 

  1. Zur Bewertung der Mitteilungen des BStU wird ein Sonderbeirat (Überprüfungskommission) gemäß § 79 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gebildet. Der Sonderbeirat besteht aus dem Kreistagsvorsitzenden als Vorsitzenden und je einem Vertreter der im Kreistag des Landkreises Börde vertretenden Fraktionen. Jedes Mitglied hat einen persönlichen Stellvertreter.
  2.  

Dem Sonderbeirat gehören folgende Personen an:

 

Mitglied

Stellvertreter/in

Vorsitzender des Kreistages

Herr Thomas Schmette

 

Fraktion der CDU

 

 

Fraktion der AfD

 

 

Fraktion der SPD

 

 

Fraktion der UWG

 

 

Fraktion der FDP

 

 

Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN

 

 

 

Der Sonderbeirat wird erst konstituiert, nachdem eine Überprüfung der zu Mitgliedern berufenen Kreistagsmitgliedern durch den BStU stattgefunden und ergeben hat, dass sie keine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ausgeübt bzw. wahrgenommen haben.

 

Das Verfahren im Sonderbeirat richtet sich nach der unter Anlage 3 angefügten Geschäftsordnung; sie ist auf das vorstehende Überprüfungsverfahren sinngemäß anzuwenden.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) vom 15.11.2019 hat der Bundestag die Verlängerung der Frist zur Überprüfung von Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften und kommunalen Wahlbeamten auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR bis zum 31.12.2030 beschlossen.

 

Die Überprüfung der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Börde auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ist eine kommunalpolitische Entscheidung des Kreistages. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu.

Durch die Überprüfung wird der Aufarbeitungsprozess in besonderer Weise unterstützt, denn erst die öffentliche Aufklärung versetzt die Wählerinnen und Wähler in die Lage, die Entscheidungen der Mandatsträger im Hinblick auf eventuelle Verstrickungen zu beurteilen.

 

Rechtliche Voraussetzung für das an den BStU gerichtete Ersuchen ist der Nachweis eines mehrheitlich gefassten Beschlusses des Kreistages sowie die Nennung des zu überprüfenden Personenkreises.

Bei einer mehrheitlichen Zustimmung zum Punkt  1. a) ist darauf hinzuweisen, dass eine Überprüfung auch derjenigen Mitglieder des Kreistages, die ihre Zustimmung verweigern, stattfindet. Sie werden namentlich erfasst, ihre bekannten Daten zusammengestellt und dem Ersuchen an den BStU beigefügt. Sollte der Punkt 1. a) keine Mehrheit finden, bleibt die Möglichkeit, die Überprüfung nur derjenigen zu beschließen, die dazu ihre Einwilligung geben.

Der Handreichung unter Nr. 7 der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist zu entnehmen, dass Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeübt wurden, in der Mitteilung nicht genannt werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, § 21 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 StUG). Daher ist es entbehrlich, Personen, welche vor dem Jahr 1972 geboren wurden, zu überprüfen.

 

Nach jeweiliger Entscheidung des Kreistages wird die Überprüfung durch den Vorsitzenden des Kreistages veranlasst. Die Ergebnisse der Überprüfung werden dem Vorsitzenden des Kreistages zugeleitet. Die Bewertung erfolgt in dem zu bildenden Sonderbeirat. Eventuell Betroffene werden um Stellungnahme gebeten. Der Kreistag wird nach Abschluss des Verfahrens in nicht öffentlicher Sitzung über die Auswertung informiert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Anschreiben der Landesbeauftragten

Anlage 2: Handreichung 2019 mit Anlagen

Anlage 3: Entwurf der Geschäftsordnung des Sonderbeirates

Anlage 4: Auszug aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Anschreiben der Beauftragten des Landes SA zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (3448 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Handreichung_2019 nebst Anlagen (195 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Entwurf GO des Sonderbeirates (54 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Auszug aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetu (StUG) (71 KB)