Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Dem Sonderbeirat gehören folgende Personen an:
Der Sonderbeirat wird erst konstituiert, nachdem eine Überprüfung der zu Mitgliedern berufenen Kreistagsmitgliedern durch den BStU stattgefunden und ergeben hat, dass sie keine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ausgeübt bzw. wahrgenommen haben.
Das Verfahren im Sonderbeirat richtet sich nach der unter Anlage 3 angefügten Geschäftsordnung; sie ist auf das vorstehende Überprüfungsverfahren sinngemäß anzuwenden. Sachdarstellung, Begründung:
Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) vom 15.11.2019 hat der Bundestag die Verlängerung der Frist zur Überprüfung von Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften und kommunalen Wahlbeamten auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR bis zum 31.12.2030 beschlossen.
Die Überprüfung der Mitglieder des Kreistages des Landkreises Börde auf hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ist eine kommunalpolitische Entscheidung des Kreistages. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu. Durch die Überprüfung wird der Aufarbeitungsprozess in besonderer Weise unterstützt, denn erst die öffentliche Aufklärung versetzt die Wählerinnen und Wähler in die Lage, die Entscheidungen der Mandatsträger im Hinblick auf eventuelle Verstrickungen zu beurteilen.
Rechtliche Voraussetzung für das an den BStU gerichtete Ersuchen ist der Nachweis eines mehrheitlich gefassten Beschlusses des Kreistages sowie die Nennung des zu überprüfenden Personenkreises. Bei einer mehrheitlichen Zustimmung zum Punkt 1. a) ist darauf hinzuweisen, dass eine Überprüfung auch derjenigen Mitglieder des Kreistages, die ihre Zustimmung verweigern, stattfindet. Sie werden namentlich erfasst, ihre bekannten Daten zusammengestellt und dem Ersuchen an den BStU beigefügt. Sollte der Punkt 1. a) keine Mehrheit finden, bleibt die Möglichkeit, die Überprüfung nur derjenigen zu beschließen, die dazu ihre Einwilligung geben. Der Handreichung unter Nr. 7 der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist zu entnehmen, dass Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeübt wurden, in der Mitteilung nicht genannt werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, § 21 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 StUG). Daher ist es entbehrlich, Personen, welche vor dem Jahr 1972 geboren wurden, zu überprüfen.
Nach jeweiliger Entscheidung des Kreistages wird die Überprüfung durch den Vorsitzenden des Kreistages veranlasst. Die Ergebnisse der Überprüfung werden dem Vorsitzenden des Kreistages zugeleitet. Die Bewertung erfolgt in dem zu bildenden Sonderbeirat. Eventuell Betroffene werden um Stellungnahme gebeten. Der Kreistag wird nach Abschluss des Verfahrens in nicht öffentlicher Sitzung über die Auswertung informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Anschreiben der Landesbeauftragten Anlage 2: Handreichung 2019 mit Anlagen Anlage 3: Entwurf der Geschäftsordnung des Sonderbeirates Anlage 4: Auszug aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |