Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
I. Der Kreistag stellt fest, dass
Herr ……………als Mitglied
welcher auf Vorschlag der Fraktion der CDU als weiterer Verbandsvertreter des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“ gewählt wurde, nicht mehr Verbandvertreter in der Regionalversammlung ist.
II. Der Kreistag wählt für die Dauer seiner Wahlperiode als weitere Verbandsvertreter/in bzw. Stellvertreter/in des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“
1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE Frau/Herrn……………..als Mitglied, Frau/Herrn…………..…als Stellvertreter/in;
II. Die Mitglieder und ihre Vertreter werden aufgefordert, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Regionalversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.
Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.
Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt 9 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2017: 172.619 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).
Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:
- aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA),:
- aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter) 1. zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden, 2. vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages.
Frau Kerstin Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken. Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender, den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.
Im Zuge der Neuberechnung der Sitzverteilung in den Gremien musste festgestellt werden, dass die Berechnung der Benennungsrechte für die Wahl der weiteren Verbandsvertreter in der Regionalen Planungsgemeinschaft auf Vorschlag des Kreistages zunächst unzutreffend, unter Berücksichtigung von sechs zu Wählenden, erfolgte. Die Benennungsrechte sahen wie folgt aus: Fraktion der CDU2 Fraktion der AfD1 Fraktion der SPD2.
Richtiger Weise hat die Berechnung der Benennungsrechte unter Berücksichtigung von vier zu wählenden weiteren Verbandsvertretern/innen und dessen Stellvertretern/innen zu erfolgen.
Bei zutreffender Berechnung ergeben sich folgende Benennungsrechte: Fraktion der CDU1 Fraktion der AfD1 Fraktion der SPD1 Fraktion DIE LINKE1.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
§ 22 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LentwG LSA)
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