Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0095/BLR/2019  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung und Wahl der Vertreter der Mitglieder der Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0095/BLR/2019)
Anlagen:
RPG_Vorlage0021_BLR_2019__22LEntwGLSA

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

I. Der Kreistag stellt fest, dass

 

Herr ……………als Mitglied

 

welcher auf Vorschlag der Fraktion der CDU als weiterer Verbandsvertreter des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“ gewählt wurde, nicht mehr Verbandvertreter in der Regionalversammlung ist.

 

II. Der Kreistag wählt für die Dauer seiner Wahlperiode als weitere Verbandsvertreter/in bzw. Stellvertreter/in des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“

 

1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE

Frau/Herrn……………..als Mitglied,

Frau/Herrn…………..…als Stellvertreter/in;

 

II. Die Mitglieder und ihre Vertreter werden aufgefordert, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Regionalversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG

LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.

 

Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.

 

Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt 9 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2017: 172.619 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).

 

Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:

 

- aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA),:

  • Landrat Martin Stichnoth
  • Bürgermeisterin des Mittelzentrums Haldensleben, Regina Blenkle und
  • Bürgermeister des Mittelzentrums Oschersleben, Benjamin Kanngießer;

 

- aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4

LEntwG LSA = 6 Vertreter)

1. zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der

    kreisangehörigen Gemeinden,

2. vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages.

 

Frau Kerstin Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken. Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender, den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.

 

Im Zuge der Neuberechnung der Sitzverteilung in den Gremien musste festgestellt werden, dass die Berechnung der Benennungsrechte für die Wahl der weiteren Verbandsvertreter in der Regionalen Planungsgemeinschaft auf Vorschlag des Kreistages zunächst unzutreffend, unter Berücksichtigung von sechs zu Wählenden, erfolgte.

Die Benennungsrechte sahen wie folgt aus:

Fraktion der CDU2

Fraktion der AfD1

Fraktion der SPD2.

 

Richtiger Weise hat die Berechnung der Benennungsrechte unter Berücksichtigung von vier zu wählenden weiteren Verbandsvertretern/innen und dessen Stellvertretern/innen zu erfolgen.

 

Bei zutreffender Berechnung ergeben sich folgende Benennungsrechte:

Fraktion der CDU1

Fraktion der AfD1

Fraktion der SPD1

Fraktion DIE LINKE1.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

§ 22 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LentwG LSA)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RPG_Vorlage0021_BLR_2019__22LEntwGLSA (74 KB)