Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der AfD:
Der Kreistag benennt für die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte auf Vorschlag der AfD-Fraktion:
Herrn/Frau………………………….. als Stellvertreter/in für Herrn Mario Laddey.
oder
Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der SPD:
Der Vertreter auf Vorschlag der AfD-Fraktion, Herr Mario Laddey sowie seine Stellvertreterin Frau Kerstin Frenzel werden aus der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum abbestellt.
Der Kreistag benennt für die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte:
auf Vorschlag der SPD:
Herrn/Frau…………………..als Mitglied und Frau/Herrn…………………..als Stellvertreter/in,
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Frau Kerstin Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass Sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken. Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender, den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.
Die Mitgliederzahl der Fraktion der AfD verringert sich von neun auf acht Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 52 fraktionsgebundene und 2 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksicht.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Mitspracherecht beim Einsatz von Fördermitteln bei der Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt eingeräumt.
Dazu wurden in den fünf Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Arbeitsgemeinschaften gebildet, in denen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den Landräten bzw. Oberbürgermeistern/-innen und je zwei Mitglieder des Kreistages bzw. des Stadtrates vertreten sind.
Die Arbeitsgemeinschaften sollen die ÄLFF, die aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen weiterhin für die Bewilligung der Fördermittel verantwortlich sind, in allen Fragen der ländlichen Entwicklung beraten und hinsichtlich der zu fördernden Projekte Empfehlungen abgeben, die von den ÄLFF berücksichtigt werden müssen.
Die Rechtsgrundlage für die Bildung der Arbeitsgemeinschaften bildet § 12 LwG LSA. Die nähere Ausgestaltung regelt die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010). Das Gebiet des Landkreises Börde gehört neben den Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Harz und des Landkreises Salzlandkreis dem Amtsbezirk des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Mitte“ mit Sitz in Wanzleben an.
§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft neben dem Landrat durch zwei Mitglieder des Kreistages vertreten wird; für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen sind vom Kreistag zu benennen.
Gängige Praxis war bisher, dass die beiden mitgliederstärksten Fraktionen, die Vertreter und deren Stellvertreter benennen.
Zur konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 entfiel das Vorschlagsrecht auf die zu diesem Zeitpunkt mitlgiederstärksten Fraktionen der CDU und der AfD.
Durch den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD Fraktion, haben die AfD-Fraktion sowie die SPD-Fraktion jeweils acht Mitglieder.
Analog zum häufig genutzten Hare-Niemeyer-Verfahren zur Sitzverteilung in diversen Gremien und Ausschüssen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 KVG LSA wird vorgeschlagen, bei gleichen Zahlenanteilen die Entscheidung durch ein Los herbeizuführen, das der Vorsitzende der Vertretung zieht.
Nach Losentscheid sind demnach folgende Varianten möglich:
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-keine-
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