Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0091/80/2019  

 
 
Betreff: Bestimmung der weiteren Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung der "ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwicklung) 'Drömling' GmbH"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0091/80/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der AfD:

 

Daher ist kein neuer Beschluss durch den Kreistag zu fassen.

 

oder

 

Das, durch die geänderte Sitzverteilung im Kreistag, zu ziehende Los entfiel auf die Fraktion der SPD:

 

Der Vertreter auf Vorschlag der AfD-Fraktion, Herr Wolfgang Erich Erhard Rehfeld, wird aus der Gesellschafterversammlung der „ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwicklung) ‚Drömling‘ GmbH“ abbestellt.

 

Der Kreistag entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode

 

auf Vorschlag der Fraktion der SPD :

Frau/Herrn ………….,

 

als weitere/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung der ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwicklung) „Drömling“ GmbH (ABS „Drömling“).

 

Die weiteren Vertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)  muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.

 

Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Frau Kerstin Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass Sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken.

Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender, den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.

 

Die Mitgliederzahl der Fraktion der AfD verringert sich von neun auf acht Mitglieder.

Der Kreistag umfasst damit 52 fraktionsgebundene und 2 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksicht.

 

Der Landkreis Börde ist Gesellschafter der ABS „Drömling“ GmbH mit Sitz in Klötze.

Weiterer Gesellschafter ist der Altmarkkreis Salzwedel.

 

Gemäß § 131 KVG LSA wird der Landkreis in der Gesellschafterversammlung kraft seines Amtes durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten. Der Landrat ist dem Kreistag gegenüber berichtspflichtig.

 

Der Kreistag kann entsprechend § 131 Satz 2 KVG LSA weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsenden. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ABS Drömling GmbH werden zwei Mitglieder des Kreistages als weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsandt.

 

In den vorangegangenen Wahlperioden hatte der Kreistag auf Vorschlag der beiden mitgliederstärksten Fraktionen zwei weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsandt.

 

In der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 wurde dieses Verfahren fortgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fraktionen der CDU und der AfD als mitgliederstärkste Fraktionen vorschlagsberechtigt.

 

Durch den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD Fraktion, haben die AfD-Fraktion sowie die SPD-Fraktion jeweils acht Mitglieder.

 

Analog zum häufig genutzten Hare-Niemeyer-Verfahren zur Sitzverteilung in diversen Gremien und Ausschüssen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 KVG LSA wird vorgeschlagen, bei gleichen Zahlenanteilen die Entscheidung durch ein Los herbeizuführen, das der Vorsitzende der Vertretung zieht.

 

Nach Losentscheid sind demnach folgende Varianten möglich:

 

  1. Das Los entfällt auf die Fraktion der AfD. Der bereits bestellte Vertreter kann bestehen bleiben.

 

  1. Das Los entfällt auf die Fraktion der SPD. Der bereits bestellte Vertreter wird abbestellt. Die Fraktion der SPD benennt einen Vertreter, der in die Gesellschafterversammlung der ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwicklung) „Drömling“ GmbH (ABS „Drömling“) entsandt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-keine-