Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0089/BLR/2019  

 
 
Betreff: Information zu den Besetzungen der Ausschussvorsitze
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (0089/BLR/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Der Kreistag nimmt die Information zu den Besetzungen der Ausschussvorsitze zur Kenntnis.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 wurden die Ausschüsse des Kreistages festgelegt und in der Hauptsatzung des Landkreises Börde verankert.

 

Nach § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung gibt es folgende beschließende Ausschüsse:

 

-          Kreisausschuss

-          Jugendhilfeausschuss

-          Betriebsausschuss „Straßenbau und –unterhaltung“

 

Nach § 5 Nr. 2 der Hauptsatzung gibt es folgende beratende Ausschüsse:

 

-          Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen

-          Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales

-          Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt

 

Für die Bestimmung der Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse wurde das Zuteilungverfahren nach d’Hondt angewendet. Demnach werden die auf die gebildeten Fraktionen entfallenden Wählerstimmen aller der Fraktion angehörenden Mitglieder der Reihe nach durch 1, 2, 3 usw. geteilt und die so gefundenen Zahlenwerte (sog. Höchstzahlen) in der Reihenfolge ihrer Größe geordnet. Dabei entfielen zur konstituierenden Sitzung am 03.07.2019 die Zuschlagsrechte auf folgende Fraktionen in folgender Reihenfolge:

 

  1. Zuschlagsrecht Fraktion der CDU
  2. Zuschlagsrecht Fraktion der AfD
  3. Zuschlagsrecht Fraktion der SPD

 

Die Fraktion der CDU beanspruchte den Vorsitz für den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt; die Fraktion der AfD beanspruchte den Vorsitz für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales und die Fraktion der SPD beanspruchte den Vorsitz für den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen.

 

Frau Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken.

Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.

 

Mit dem Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion wurde auch die Reihenfolge der Zuschlagsberechtigungen für die Ausschüsse überprüft. Die Wählerstimmen von Frau Frenzel wurden von der Gesamtstimmenzahl der Mitglieder der AfD-Fraktion abgezogen. Nach Neuberechnung nach dem d’Hondtschen Verfahren ergeben sich die Zuschlagsrechte für die Ausschussvorsitze wie folgt:

 

  1. Zuschlagsrecht Fraktion der CDU
  2. Zuschlagsrecht Fraktion der SPD
  3. Zuschlagsrecht Fraktion der AfD

 

Demnach hätte nun die Fraktion der SPD vor der Fraktion der AfD das Zuschlagsrecht für die Besetzung der Ausschussvorsitze und könnte anstelle des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales beanspruchen. In diesem Fall würde dann der Ausschussvorsitz für den Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen an die Fraktion der AfD übergehen.

 

Die Entscheidung hierüber ist der Fraktion der SPD vorbehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-keine-