Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
I. Der Kreistag stellt fest, dass
Herr………………..als Mitglied und Frau Kerstin Frenzelals Stellvertreterin
von der Fraktion der AfD nicht mehr Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschuss sind.
II. Der Kreistag wählt als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages
Auf Vorschlag der Fraktion der AfD:
Herrn/Frau ……………………………… .
III. Der Kreistag wählt als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:
Herrn/Frau……………….als Mitglied, Herrn/Frau……………….als Stellvertreter/in.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Frau Kerstin Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass Sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken. Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender, den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.
Die Mitgliederzahl der Fraktion der AfD verringert sich von neun auf acht Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 52 fraktionsgebundene und 2 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.
Gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (Jugendamt-Satzung) werden die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlzeit des Kreistages von diesem gewählt.
§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn "stimmberechtigte Mitglieder" einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:
2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.
Die nach Nummer 1 zu bestimmenden Personen, werden gemäß § 47 Abs. 1 KVG LSA in der Weise gebildet, dass die von der Vertretung festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen der Vertretung entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die danach zu vergebenden Sitze, sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, auf die Fraktionen zu verteilen.
Der Kreistag wählte in seiner konstituierenden Sitzung am 03.07.2019 neun stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen des Kreistages in den Jugendhilfeausschuss nach der oben gegebenen Sitzverteilung mit zu diesem Zeitpunkt 53 fraktionsgebundenen Mitgliedern:
Fraktion der CDU:3 Sitze Fraktion der AfD:2 Sitze Fraktion der SPD:1 Sitz Fraktion DIE LINKE:1 Sitz Fraktion UWG:1 Sitz Fraktion der FDP:1 Sitz
Durch den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion ist die Sitzverteilung nunmehr mit 52 fraktionsgebundenen Mitgliedern zu berechnen. Nach Neuberechnung ergibt sich folgende Sitzverteilung für den Jugendhilfeausschuss:
Fraktion der CDU:3 Sitze Fraktion der AfD:1 Sitz Fraktion der SPD:1 Sitz Fraktion DIE LINKE:1 Sitz Fraktion UWG:1 Sitz Fraktion der FDP:1 Sitz Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:1 Sitz
Folglich ist aus der Fraktion der AfD ein Mitglied und dessen Stellvertreterin aus dem Jugendhilfeausschuss abzuwählen und ein Mitglied und dessen Stellvertreter/in aus der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-keine-
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