Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Neubesetzung des Kreisausschusses wie folgt:
Die Fraktion der AfD verliert aufgrund der geänderten Sitzverteilung im Kreistag einen Sitz im Kreisausschuss. Die Fraktion hat damit noch 2 Sitze im Kreisausschuss.
Herr …………………. wird aus dem Kreisausschuss abberufen.
Die Fraktion der CDU erhält einen weiteren Sitz im Kreisausschuss aufgrund der geänderten Sitzverteilung im Kreistag. Die Fraktion erhält damit 5 Sitze im Kreisausschuss.
Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wird
Herr/Frau ………………….. als Mitglied des Kreisausschusses benannt.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen der Vertretung entspricht. Absatz 3 gilt entsprechend.
Gemäß § 47 Abs. 3 S. 1 KVG LSA stellt die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Frau Kerstin Frenzel teilte dem Kreistagsvorsitzenden und dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion am 16.11.2019 mit, dass Sie die Fraktion der AfD verlässt. Seit 17.11.2019 ist Frau Frenzel kein Mitglied der AfD-Fraktion mehr. Sie wird zunächst als fraktionsloses Mitglied im Kreistag mitwirken. Herr Schroeder teilte als Fraktionsvorsitzender, den Austritt von Frau Frenzel aus der AfD-Fraktion am 18.11.2019 mit und machte im gleichen Zuge auf die Neuverteilung in den Gremien aufmerksam.
Die Mitgliederzahl der Fraktion der AfD verringert sich von neun auf acht Mitglieder. Der Kreistag umfasst damit 52 fraktionsgebundene und 2 fraktionslose Mitglieder, der Landrat ist hierbei nicht berücksichtigt.
Der Kreistag beschloss in seiner konstituierenden Sitzung am 03.07.2019 folgende Sitzverteilung des Kreisausschusses nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gemäß § 47 Abs. 1 KVG mit 53 fraktionsgebundenen Mitgliedern:
Fraktion der CDU:4 Sitze Fraktion der AfD:3 Sitze Fraktion der SPD:2 Sitze Fraktion DIE LINKE:2 Sitze Fraktion der UWG:2 Sitz Fraktion der FDP:1 Sitz Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN:1 Sitz
Nach Neuberechnung mit 52 gebundenen Fraktionsmitgliedern ergibt sich nunmehr folgende Sitzverteilung für den Kreisausschuss:
Fraktion der CDU:5 Sitze Fraktion der AfD:2 Sitze Fraktion der SPD:2 Sitze Fraktion DIE LINKE:2 Sitze Fraktion der UWG:2 Sitz Fraktion der FDP:1 Sitz Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN:1 Sitz
Folglich ist aus der Fraktion der AfD ein Mitglied aus dem Kreisausschuss abzuberufen. Die Fraktion der CDU kann ein weiteres Mitglied benennen
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
-keine-
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