Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0085/01/2019  

 
 
Betreff: Berichtswesen des Landkreises Börde zum 3. Quartal 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Koch, Eileen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
26.11.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 

Die Informationen zum Berichtswesen des Landkreises Börde zum 3. Quartal 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der kreisweite Steuerungsprozess des Kreisentwicklungskonzeptes besteht nun nicht mehr (nur) in der Verteilung von Finanzen (Inputs), sondern in der Steuerung der genannten Ziele

und der Zielerreichung und zeigt sich in zeitlich immer wiederkehrenden Kreisläufen und Schleifen:

  • Formulierung bzw. Neugestaltung der operativen Ziele (Grundsatzziele des Produktbuches),
  • Kriterien zur Zielerreichung (Kennzahlen),
  • konkrete Maßnahmen und Umsetzung (Ziele des aktuellen Haushaltsjahres im Produktbuch)
  • Berichtswesen der Verwaltung zur Zielerreichung, (Quartalsberichte an die Ausschüsse und die Verwaltungsleitung)

 

Die speziellen Anforderungen an die Aufgaben von Kommunalverwaltungen müssen bei dem Aufbau eines Controllingsystems dieser Zielsystematik im Landkreis Börde jederzeit mit einfließen. Unter dem Aspekt, das zukünftige Handeln zielgerichtet zu gestalten und eine dezentrale Ressourcen- und Ergebnisverantwortung durchzusetzen ist ein zentrales Controlling unverzichtbar. Nur so kann jederzeit Aussagefähigkeit und Transparenz der Verwaltung ge-währleistet werden. Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit ein zentrales Berichtswesen als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist im § 26 KomHVO verankert.

Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung).

Das Berichtswesen gilt als das zentrale Instrument des Controllings. Es unterstützt die Controlling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Aus diesem Grund werden nach Ablauf des jeweiligen Quartals zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Berichterstattung soll, neben einem Soll-Ist- Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes, vor allem Prognosen zur weiteren Haushaltsdurchführung und Stellenentwicklung enthalten und erstmalig Aussagen zu Stand und Prognose der Zielerreichung abbilden. Wobei hier zu beachten ist, dass die Zielsetzungen des Kreisentwicklungskonzeptes erst in der Haushaltsplanung 2020/2021 enthalten sein werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Berichterstattung zum 3. Quartal 2019