Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
I. Für die Dauer seiner Wahlperiode wählt der Kreistag als weitere Vertreter bzw. Stellvertreter des Landkreises Börde in die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“ auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden:
a) Herrn Frank Frenkel (Verbandsgemeinde Obere Aller) und Herrn Mathias Weiß (Verbandsgemeinde Flechtingen als dessen Vertreter
b) Frau Steffi Trittel (Einheitsgemeinde Hohe Börde) und als deren Stellvertreter Herrn Jörg Methner (Einheitsgemeinde Sülzetal)
II. Die Vertreter und deren Stellvertreter werden aufgefordert, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung. Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.
Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahl- periode insgesamt 9 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Ein- wohnerzahl (Stand 31.12.2017: 172.619 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je ange- fangene 20.000 Einwohner).
Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskör- perschaften: = aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA),: Landrat Martin Stichnoth Bürgermeisterin des Mittelzentrums Haldensleben, Regina Blenkle und Bürgermeister des Mittelzentrums Oschersleben, Benjamin Kanngießer;
= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)
1. zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden, 2. vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages
Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 wurden bereits mit dem Beschluss Nr. 0021/BLR/2019 die Vertreter auf Vorschlag des Kreistages gewählt.
Für die Wahl der auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden zwei Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Kreisverband Börde, die nachfolgende Vorschlagsliste am 28.08.2019 übergeben:
a) Herrn Frank Frenkel (Verbandsgemeinde Obere Aller) und Herrn Mathias Weiß (Verbandsgemeinde Flechtingen als dessen Vertreter
b) Frau Steffi Trittel (Einheitsgemeinde Hohe Börde) und als deren Stellvertreter Herrn Jörg Methner (Einheitsgemeinde Sülzetal)
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Mitteilungsschreiben Städte- und Gemeindebund
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