Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Abberufung von Herrn Thomas Schmirander aus dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde zum 18.09.2019 und entsendet als neues dem Kreistag angehörendes "weiteres Mitglied" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde ab dem 19.09.2019:
auf Vorschlag der Fraktion der AfD :Frau/Herrn.......................... .
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG LSA) entsendet der Kreistag die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 SpkG LSA.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter werden nach § 11 Abs. 1 SpkG LSA unverzüglich nach jeder Wahl zum Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages benannt oder gewählt.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde besteht nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun "weiteren Mitgliedern" und fünf Beschäftigtenvertretern.
Dabei untergliedern sich die "weiteren Mitglieder" in: "weitere Mitglieder", die dem Kreistag angehören und "übrige weitere Mitglieder", die nicht dem Kreistag angehören.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll Gewähr dafür bieten, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigte werden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter müssen nach § 9 Abs. 3 Satz 2 SpkG LSA wirtschaftliche Erfahrungen und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.
Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Beschlusses vom 03.07.2019 (Nr. 0016/BLR/2019) die Anzahl der "weiteren Mitglieder", die dem Kreistag angehören, mit "sechs" bestimmt - sie bilden die "Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates".
Der Kreistag hat auf dieser Sitzung ebenfalls alle Mitglieder dieser Gruppe mit Beschluss Nr. 0017/BLR/2019 bestimmt. Dabei standen der Fraktion der CDU zwei Vorschlagsrechte und den Fraktionen der AfD, SPD, DIE LINKE und der UWG je ein Vorschlagsrecht nach § 11 Abs. 2 S. 4 SpkG LSA in Verbindung mit § 47 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu.
Auf Vorschlag der Fraktion der AfD wurde Herr Thomas Schmirander als Mitglied des Verwaltungsrates bestimmt. Herr Schmirander teilte am 21.08.2019 per E-Mail mit, dass er diese Funktion wieder abgeben möchte. Er wird mit Beschluss dieser Vorlage als dem Kreistag angehörendes "weiteres Mitglied" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zum 18.09.2019 abberufen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Herr Schmirander Mitglied des Verwaltungsrates.
Gemäß § 11 Abs. 2 S. 8 SpkG LSA benennt die Vertretung des Trägers, die das Mitglied oder den Stellvertreter benannt hatte, für den Rest der Amtszeit des Verwaltungsrates in dem Verfahren nach Satz 4 einen Nachfolger, wenn ein Mitglied oder ein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet.
Die Fraktion der AfD hat hier demnach das Vorschlagsrecht für die nachzubesetzende Person. Dieses sieht Frau/Herrn …………………………….. vor. Bei Beschlussfassung nimmt Herr/Frau ………………………….. die Funktion als dem Kreistag angehörendes „weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde ab 19.09.2019 wahr.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung für die Kreissparkasse Börde Anlage 2 - Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
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