Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0052/D1/2019  

 
 
Betreff: Information zum Stand der Sozialplanung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Informationspflicht
04.09.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Anlagen:
Sozialplanung_3._Fortschreibung_2019_

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nimmt den Informationsstand zur

Sozialplanung 2019 zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dieser Vorlage sollen Informationen über den aktuellen Stand zur Erarbeitung der dritten Fortschreibung der Sozialplanung im Landkreis Börde gegeben werden.

 

Gemäß § 20 Absatz 2 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt (FamBe-FöG LSA vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2019) sind die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.

 

Die Sozialplanung des Landkreises Börde geht über die im FamBe-FöG LSA geforderte Planung weit hinaus. Sie erfüllt den Anspruch auf eine integrierte und moderne Sozialplanung. Kern der kommunalen Aufgabenerfüllung ist es, im Rahmen der bestehenden Leistungsfähigkeit kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben. Kommunale Daseinsvorsorge ist darauf gerichtet, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Sozialplanung trägt damit zur Umsetzung von Sozialpolitik bei. Sie analysiert die soziale Lage der Bevölkerung, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie arbeitet wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Sie orientiert sich in definierten geografischen Räumen und hat Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern stets zu beachten.

 

Sozialplanung ist ebenso Steuerungsunterstützung für das Sozialmanagement, welches kommunale Handlungsfelder umfassen soll. Der demografische Wandel und der steigende Anteil der über 65-Jährigen in der Bevölkerung sowie der damit verbundene steigende Hilfebedarf, der Rückgang der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, der Fachkräftemangel, die unzureichende Finanzausstattung vieler Gemeinden und des Landkreises stellen diese vor große Herausforderungen.

 

Sozialplanung kann einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten, indem

-die soziale Lage der Bevölkerung des Landkreises analysiert wird und diese Informa-

tionen den Mitgliedern des Kreistages für ihre Entscheidungen bereitgestellt werden,

-wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente, die der Entwicklung von Armut, Ein-

schränkung von Teilhabechancen, Isolierungs- und Polarisierungsprozessen ent-

gegenwirken und die Lage der Bevölkerung verbessern, entwickelt werden,

-durch vorausschauendes und planendes, besonders auch präventives Handeln die

finanziellen Handlungsräume des Landkreises verbessert werden,

-notwendige Strukturveränderungen und Anpassungen frühzeitig eingeleitet werden,

-soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten.

 

Das am 14.02.2018 durch den Kreistag beschlossene Leitbild des Landkreises Börde bildet die Grundlage sowohl für das Integrierte Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Börde als auch für die Sozialplanung. Das Leitbild definiert die zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte und Werte des Landkreises und daraus abgeleitet die strategischen Ziele und deren Umsetzung. Aus diesen strategischen Zielen wurden im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes operative Ziele abgeleitet und in diesem festgeschrieben. Leitbild, Integriertes Kreisentwicklungskonzept und Sozialplanung bilden somit die Grundlage für die strategische Ausrichtung und die operativen Ziele des Landkreises Börde.

 

Am 16.09.2015 wurde vom Kreistag erstmalig eine Sozialplanung für den Landkreis Börde beschlossen. Diese Sozialplanung wurde in den Jahren 2016 und 2017 fortgeschrieben. Der Indikatorenkatalog wurde dabei stets erweitert, um auf der Basis einer möglichst breiten Datenlage die Planung bezogen auf die sozialräumlichen Gegebenheiten vornehmen zu können. In der zweiten Fortschreibung im Jahr 2017 konnte die Datenauswertung zum Teil auch auf der Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen. Des Weiteren wurden neben den demographischen Entwicklungstendenzen und den Indikatoren erste Handlungsfelder beleuchtet und diese formuliert sowie eine Maßnahmenplanung erarbeitet.

 

Der vorliegende Entwurf der dritten Fortschreibung der Sozialplanung wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, welche aus Fachplanern und Sachbearbeitern des Jugendamtes, des Amtes für Bildung und Kultur, des Gesundheitsamtes, des Amtes für Migration, des Sozialamtes, des Büro des Landrates und der Stabsstelle für Steuerung und Entwicklung besteht, in Abstimmung mit sozialen Trägern im Landkreis Börde erarbeitet.

 

Die Erstellung der dritten Fortschreibung der Sozialplanung ist derzeitig weitestgehend abgeschlossen; die Datenerhebungen und -auswertungen für die entsprechenden Indikatoren sind erfolgt und in dem vorliegenden Dokument enthalten. Derzeit werden die Themenfelder "Arbeit und Beschäftigung" und "Soziale Beratungslandschaft" inhaltlich bearbeitet. Des Weiteren sind die einleitenden Worte sowie die Gesamtzusammenfassung noch einzufügen. Parallel dazu erfolgt die redaktionelle Bearbeitung.

 

Es ist geplant, die dritte Fortschreibung der Sozialplanung dem Kreistag in seiner Sitzung am 04.12.2019, unter Beachtung der entsprechenden Beratungsfolge, zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Entwurf der Sozialplanung für den Landkreis Börde, 3. Fortschreibung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sozialplanung_3._Fortschreibung_2019_ (7936 KB)