Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0050/50/2019  

 
 
Betreff: Örtliches Teilhabemanagement (ÖThM) Aktionsplan des Landkreises Börde "Unsere Vision für Inklusion"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Mages, Amtsleiter Sozialamt
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Mages, Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
09.10.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Vorberatung
23.10.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.12.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0050/50/2019)
Anlagen:
20190930_Aktionsplan_Landkreis Börde_Unsere Vision für Inklusion

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Aktionsplan des Landkreises Börde „Unsere Vision für Inklusion“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Aktionsplan des Landkreises Börde basiert auf der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 24.02.2009 ratifiziert.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet — neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen — eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.

 

Zur Umsetzung der UN-BRK wurden sowohl auf nationaler Ebene (Bundesaktionsplan) als auch auf Länderebene Aktionspläne verabschiedet, die das Ziel der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft haben. Der Landkreis Börde sieht sich im Zuge dessen zur Entwicklung eines kommunalen Aktionsplans verpflichtet.

 

Zur Entwicklung von realisierbaren und dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechenden Ideen für den Aktionsplan wurden individuelle Gespräche mit den Ämtern und landkreiseigenen Institutionen geführt. Dabei wurden Ideen für konkrete Maßnahmen ausgetauscht, die auf der Erfahrung des Projektteams des Örtlichen Teilhabemanagements (ÖThM) und der Fachexpertise der einzelnen Ämter und Institutionen beruhen. Nach den Gesprächen wurden die Maßnahmen durch das ÖThM aufbereitet und final im Aktionsplan zusammengefasst. Die Realisierung der Maßnahmen hat keinen Einfluss auf die Haushaltsplanung der jeweiligen Ämter und Einrichtungen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Hintergrundinformationen:

Die Entstehung des Aktionsplans des Landkreises Börde wurde durch das Projekt Örtliches Teilhabemanagement (ÖThM) begleitet. Das ÖThM ist ein Projekt, das sich für eine inklusive Gesellschaft im Landkreis einsetzt. Zu diesem Zweck stehen neben der Entwicklung des Aktionsplans der Aufbau des Projektes nach der UN-BRK, die Identifizierung von Teilhabebarrieren, die Sensibilisierung für Inklusion, die Erarbeitung individueller und fallbezogener Lösungen zur Teilhabe, die Weiterführung der Koordinierungsstelle „Inklusion“, die Öffentlichkeitsarbeit sowie der Aufbau eines inklusiven Netzwerks im Fokus des Handelns.

Das betreffende Netzwerk „inklusiv leben – Landkreis Börde“ wurde im September 2017 gegründet. Es soll zum Austausch und zur Ideenentwicklung von Aktionen zur Sensibilisierung für Inklusion dienen. Das Netzwerk besteht aus 4 Gruppen, die in unterschiedlicher Intensität aktiv sind:

 

(früh-)kindliche Bildung und Schule

Gesundheit, Pflege und Wohnen

Mobilität und Freizeit

Arbeit und Beschäftigung

 

Mitglieder sind sowohl Mitarbeiter des Landkreises, Institutionen, Unternehmen, Betroffene, etc. Gemeinsam werden aktuelle Themen der Inklusion besprochen, Lösungen gesucht und Veranstaltungen geplant. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit konnten bereits verschiedene Veranstaltungen realisiert werden und wichtige Erfahrungen in den Aktionsplan einfließen. Das Netzwerk wird auch zukünftig existieren und soll stetig wachsen, um im Bereich Inklusion größtmöglich vernetzt zu sein.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- Entwurf des Aktionsplans für den Landkreis Börde

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20190930_Aktionsplan_Landkreis Börde_Unsere Vision für Inklusion (1136 KB)