Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, folgende Landwirte als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen vorzuschlagen:
Amtsgericht Magdeburg:
- Dr. Almuth Freifrau von Bodenhausen, Hauptstraße 10, 39343 Nordgermersleben OT Brumby - Ulrich Hartmann, Otto-Grotewohl- Straße 12, OT Ochtmersleben, 39167 Hohe Börde - Dr. Axel Zimmermann, Achtstraße 18, 39343 Bornstedt - Marco Thielebein, Dorfstraße 36 a, 39359 Eickendorf
Amtsgericht Wernigerode:
- Norbert Altrichter, Abendstraße 14, OT Hohendodeleben, 39164 Stadt Wanzleben-Börde - Martin Lüer, Am Glockenteich 1, OT Langenweddingen, 39171 Sülzetal
Oberlandesgericht Naumburg:
- Dr. Stephan Busche, Friedensstraße 43, OT Warsleben, 39393 Ausleben - Ansgar Laame, Hauptstraße 35, OT Schleibnitz, 39164 Stadt Wanzleben-Börde - Claus-Christian Kühne, Ladenstraße 13, OT Buch, 39164 Stadt Wanzleben-Börde
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen- Anhalt vom 30.09.2014 ist unter anderem der Landkreis Börde aufgefordert worden, in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich Vorschläge zur Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen für die nächste Amtsperiode einzureichen.
Die derzeit laufende Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht Naumburg (OLG) sowie den zuständigen Amtsgerichten Magdeburg und Wernigerode endet gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) i. V. m. § 6 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) am 31.03.2020.
Die neue Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zum 01.04.2020 erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 und 2 LwVG i. V. m. § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AGGVG LSA) durch den Präsidenten des OLG aufgrund von Vorschlagslisten, die das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unter Einbeziehung von Vorschlägen der Kreistage und Fachverbände aufstellt. Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 LwVG auf die Dauer von fünf Jahren; eine wiederholte Berufung der derzeitig ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Schreiben des Ministeriums für Umwelt inkl. Vorschlagslisten
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