Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Börde Mittel gemäß der Richtlinie „LEADER-Projektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten für folgende Projekte:
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2019 des Landkreises Börde verwendet.
Die Förderhöhe, die Höhe der Aufwendungen je Projekt, die Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug sind der Anlage 1 zu entnehmen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Die Gründe der jeweiligen Auswahlentscheidung sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 01.06.2016 des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (LEADER-Projektförderung). Mit der LEADER-Projektförderung unterstützt der Landkreis Börde die „Lokalen Entwicklungsstrategien“ der Lokalen Aktionsgruppen. Er fördert mit eigenen Mitteln unmittelbar die ländliche Entwicklung im Rahmen des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts für die Region Magdeburg“ (ILEK). Die Bewilligung der Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Für das Jahr 2019 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf wurden in diesem Jahr bereits 6 Projekte gebunden, über die der Landrat aufgrund der Höhe der Förderung gemäß Punkt 6.2. Satz 3 Richtlinie LEADER-Projektförderung entscheiden konnte. Bisher wurden Mittel in Höhe von 11.038,04 Euro vergeben.
Zum Beschlusszeitpunkt stehen noch Mittel in Höhe von 88.961,96 Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss werden Mittel in Höhe von 18.500,00 Euro gebunden. Damit stehen in 2019 noch Mittel in Höhe von 70.461,96 Euro zur Verfügung.
Gemäß der Richtlinie LEADER-Projektförderung des Landkreises sind Projekte förderfähig, wenn sie sich auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beziehen und im kreislichen Interesse liegen.
Dem Beschlussvorschlag liegen folgende Vorgehensweise und Erwägungen zu Grunde:
Zunächst wurde geprüft, ob die unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Projekte und Vorhaben die (formellen) Voraussetzungen gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur LEADER-Projektförderung vom 01.06.2016 erfüllen und mit ihrer Durchführung die Ziele der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG verwirklicht werden, auf dessen Gebiet das Projekt ausgeführt wird.
Das besondere kreisliche Interesse wurde nach den Kriterien gemäß der Punkte 2.2. a) und b) der Richtlinie LEADER-Projektförderung bewertet. Daneben wurden die Maßgaben des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für die Region Magdeburg 2014 - 2020 zur Bewertung herangezogen. Die ausführlichen Bewertungen sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen.
Die unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Projekte und Vorhaben erfüllen jedes für sich die zuvor genannten Voraussetzungen und Maßgaben.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Projekte antragsgemäß mit Fördermitteln in der jeweils in Anlage 1 genannten Höhe (gesamt 18.500,00 Euro) zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1:Projektübersicht, Mittelbewirtschaftung / Haushaltsvollzug Anlage 2 bis 4:Projektbewertung / -auswahl
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