Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0043/20/2019  

 
 
Betreff: Bilanzierungsrichtlinie des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
05.09.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
11.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
18.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0043/20/2019)
Anlagen:
Bilanzierungsrichtlinie ENDFASSUNG mit Anlagen

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Bilanzierungsrichtlinie für den Landkreis Börde und ermächtigt den Landrat zur laufenden Aktualisierung.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Grundlage diese Richtlinie ist die Regelung des § 118 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Demnach ist die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung (Doppik) zu führen. Konkrete Festlegungen zur Bewertung und zu Bewertungsvereinfachungsverfahren sind nach § 37 Abs. 2 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (KomHVO) in einer Bewertungsrichtlinie des Landkreises zu treffen.

 

Der Landkreis Börde hat zum Stichtag 01.01.2013 seine Eröffnungsbilanz auf Grundlage des „Neuen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen in Sachsen-Anhalt“ (NKHR) nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung aufgestellt.

 

Nach der Eröffnungsbilanz muss mit der Fortschreibung des Anlagevermögens im laufenden Betrieb begonnen werden. Die bis jetzt gesammelten Praxiserfahrungen haben jedoch gezeigt, dass im Einzelfall die Abgrenzung zwischen aktivierungsfähigen Investitionen und aufwandswirksamen Maßnahmen zu Diskussionen geführt hat. Deshalb soll mit der Bilanzierungsrichtlinie ein Leitfaden für die Mitarbeiter des Landkreises Börde geschaffen werden.

 

Etwaige Regelungslücken oder notwendige, am speziellen Sachverhalt angepasste Verfahrensweisen werden sukzessive durch laufende Fortschreibung dieser Bilanzierungsrichtlinie geschlossen.

 

Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes der Jahresrechnung 2013 wurde festgestellt, dass diese Richtlinie nicht vom Kreistag beschlossen wurde. Daher soll die Richtlinie als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung vom Kreistag beschlossen werden. Über zukünftigen Änderungen darf der Landrat entscheiden, über diese Änderungen ist der Fachausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen zu informieren. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Bilanzierungsrichtlinie für den Landkreis Börde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanzierungsrichtlinie ENDFASSUNG mit Anlagen (362 KB)