Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Grundlage diese Richtlinie ist die Regelung des § 118 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Demnach ist die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung (Doppik) zu führen. Konkrete Festlegungen zur Bewertung und zu Bewertungsvereinfachungsverfahren sind nach § 37 Abs. 2 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (KomHVO) in einer Bewertungsrichtlinie des Landkreises zu treffen.
Der Landkreis Börde hat zum Stichtag 01.01.2013 seine Eröffnungsbilanz auf Grundlage des „Neuen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen in Sachsen-Anhalt“ (NKHR) nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung aufgestellt.
Nach der Eröffnungsbilanz muss mit der Fortschreibung des Anlagevermögens im laufenden Betrieb begonnen werden. Die bis jetzt gesammelten Praxiserfahrungen haben jedoch gezeigt, dass im Einzelfall die Abgrenzung zwischen aktivierungsfähigen Investitionen und aufwandswirksamen Maßnahmen zu Diskussionen geführt hat. Deshalb soll mit der Bilanzierungsrichtlinie ein Leitfaden für die Mitarbeiter des Landkreises Börde geschaffen werden.
Etwaige Regelungslücken oder notwendige, am speziellen Sachverhalt angepasste Verfahrensweisen werden sukzessive durch laufende Fortschreibung dieser Bilanzierungsrichtlinie geschlossen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes der Jahresrechnung 2013 wurde festgestellt, dass diese Richtlinie nicht vom Kreistag beschlossen wurde. Daher soll die Richtlinie als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung vom Kreistag beschlossen werden. Über zukünftigen Änderungen darf der Landrat entscheiden, über diese Änderungen ist der Fachausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Bilanzierungsrichtlinie für den Landkreis Börde
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