Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0030/80/2019-1  

 
 
Betreff: Bestimmung eines stellvertretenden Mitgliedes des Landkreises Börde in der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter WirtschaftBezüglich:
0030/80/2019
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
11.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
18.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0030/80/2019-1)
Anlagen:
§ 12 Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (LwG LSA)
„Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag benennt auf Vorschlag der Fraktion der CDU, für die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte:

 

HerrnClaus-Christian Kühneals stellvertretendes Mitglied für Frau Anett Dippe.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Mitspracherecht beim Einsatz von Fördermitteln bei der Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt eingeräumt.

 

Dazu wurden in den fünf Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Arbeitsgemeinschaften gebildet, in denen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den Landräten bzw. Oberbürgermeistern/-innen und je zwei Mitglieder des Kreistages bzw. des Stadtrates vertreten sind.

 

Die Arbeitsgemeinschaften sollen die ÄLFF, die aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen weiterhin für die Bewilligung der Fördermittel verantwortlich sind, in allen Fragen der ländlichen Entwicklung beraten und hinsichtlich der zu fördernden Projekte Empfehlungen abgeben, die von den ÄLFF berücksichtigt werden müssen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Bildung der Arbeitsgemeinschaften bildet § 12 LwG LSA. Die nähere Ausgestaltung regelt die „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010). Das Gebiet des Landkreises Börde gehört neben den Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Harz und des Landkreises Salzlandkreis dem Amtsbezirk des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) „Mitte“ mit Sitz in Wanzleben an.

 

§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Landkreis in der Arbeitsgemeinschaft neben dem Landrat durch zwei Mitglieder des Kreistages vertreten wird; für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen sind vom Kreistag zu benennen.

 

Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 konnte die Fraktion der CDU noch keine/n Stellvertreter/in für Frau Dippe benennen. Die Benennung erfolgt mit dieser Vorlage.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

-          Anlage 1 § 12 Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (LwG LSA)

 

-          Anlage 2 „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 12 Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (LwG LSA) (37 KB)    
Anlage 2 2 „Verordnung über Arbeitsgemeinschaften zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung“ vom 14.07.2010 (in Kraft 27.07.2010) (55 KB)    
Stammbaum:
0030/80/2019   Bestimmung der Vertreter des Landkreises Börde in der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum   Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur   Beschlussvorlage
0030/80/2019-1   Bestimmung eines stellvertretenden Mitgliedes des Landkreises Börde in der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum   Büro Landrat   Beschlussvorlage