Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt für die Dauer seiner Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktion der CDU:
a) HerrnClaus-Christian Kühneals Stellvertreter für Herrn Hans Joachim Walker;
b) HerrnAlbrecht von Bodenhausenals Stellvertreter für Herrn Frank Nase
in die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.
Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.
Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt 9 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2017: 172.619 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).
Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:
= aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA),:
= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)
Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.07.2019 wurden bereits vier Vertreter und zwei Stellvertreter auf Vorschlag des Kreistages gewählt. Die Fraktion der CDU hat zu diesem Zeitpunkt noch keine Stellvertreter für Herrn Walker und Herrn Nase benannt. Die Wahl der Stellvertreter steht daher noch aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- § 22 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LentwG LSA)
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