Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0039/BLR/2019  

 
 
Betreff: Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
02.09.2019 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Kreisausschuss Vorberatung
11.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Anhörung
18.09.2019 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0039/BLR/2019)
Anlagen:
Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates
Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen
Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und Billigung des Lageberichtes
Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss
Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes
Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2018

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde

die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Sparkassengesetz des

Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwal-tungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.

 

Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von

 

1.910.792.157,05 EUR,

 

die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von

 

725.323,89 EUR.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der

Kreissparkasse Börde in seiner Sitzung am 14.03.2019, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestäti-

gungsvermerk versehen.

Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse

Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Abs. 4 SpkG-LSA die Entlastung am

20.06.2019 erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Bericht des Verwaltungsrates
  2. Erklärung des Ministeriums für Finanzen
  3. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und Billigung des Lagesberichtes
  4. Gewinnverwendungsbeschluss
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bericht des Verwaltungsrates (276 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erklärung des Ministeriums der Finanzen (213 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und Billigung des Lageberichtes (285 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Gewinnverwendungsbeschluss (431 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entlastung des Vorstandes (200 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Jahresabschluss der Kreissparkasse Börde zum 31.12.2018 (8162 KB)