Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des Verwal-tungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen.
Die Jahresbilanz der Kreissparkasse schließt zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von
1.910.792.157,05 EUR,
die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von
725.323,89 EUR.
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA beschloss der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde in seiner Sitzung am 14.03.2019, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Die Prüfstelle hat den Jahresabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk versehen. Dem Vorstand der Kreissparkasse Börde wurde vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit § 26 Abs. 4 SpkG-LSA die Entlastung am 20.06.2019 erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
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