Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt für die Dauer seiner Wahlperiode:
1.auf Vorschlag des Landrates a)als Vertreter der Landwirtschaft Herrn Henning Wiersdorff b)als Vertreter der Forstwirtschaft Herrn Horst Schubert c)als Vertreter der JagdgenossenschaftenHerrn Eberhard Träger
2.auf Vorschlag der Organisation der Jäger als Vertreter der JägerHerrn Ortwin Görke
3.auf Vorschlag der Naturschutzbeauftragten als Vertreter des Naturschutzes Herrn Konrad Marquardt
als Mitglieder des Jagdbeirates Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) sind in den Landkreisen Jagdbeiräte zu bilden, denen Vertreter aus den Bereichen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes angehören müssen.
Gemäß § 42 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) wird der Jagdbeirat aus dem Kreisjägermeister und fünf Mitgliedern gebildet. Die Mitglieder werden durch die Vertretung des Landkreises für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Die Mitglieder des Jagdbeirates sind, als gewählte Vertreter, nicht an Weisungen Dritter gebunden, sondern haben ihre Entscheidungen nach freier, nur durch die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung zu treffen.
Auf die Mitglieder des Jagdbeirates sind die Vorschriften des KVG LSA, insbesondere zum Mitwirkungsverbot anzuwenden.
Die Mitglieder des Jagdbeirates müssen mit Ausnahme des Vertreters der Jagdgenossenschaften und des Naturschutzes Inhaber von Jahresjagdscheinen sein. Der Vertreter des Naturschutzes muss eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Die Voraussetzungen wurden von der unteren Jagdbehörde geprüft und liegen bei den vorgeschlagenen Vertretern vor.
Dem Jagdbeirat obliegen folgende Aufgaben:
- Der Jagdbeirat hat bei der Bestätigung und Festsetzung der Abschusspläne mitzuwirken, da diese seines Einvernehmens (Zustimmung) bedürfen. Eine Übertragung dieser Aufgabe ist unzulässig.
- Der Jagdbeirat ist vor allen wesentlichen Entscheidungen der unteren Jagdbehörde zu hören (beispielsweise Einziehung eines Jagdscheines).
- Der Jagdbeirat übt eine umfassende beratende Funktion aus.
- Die Vertreter des Jagdbeirates informieren die von ihnen vertretenen Verbände über wesentliche Änderungen im Jagdrecht.
Die Tätigkeit im Jagdbeirat ist ehrenamtlich. Eine Vergütung für die Tätigkeit im Jagdbeirat wird nicht gezahlt. Es besteht lediglich Anspruch auf Auslagenersatz und Verdienstausfallentschädigung nach den Vorschriften des § 35 KVG LSA.
Vorgeschlagene Mitglieder des Jagdbeirates:
Vertreter der Landwirtschaft:Herr Henning Wiersdorff aus Gröningen Vertreter der Forstwirtschaft:Herr Horst Schubert aus Burgstall, OT Dolle Vertreter der Jagdgenossenschaften:Herr Eberhard Träger aus Wanzleben-Börde, OT Domersleben Vertreter des Naturschutzes:Herr Konrad Marquardt aus Hohe Börde, OT Niederndodeleben Vertreter der Jäger: Herr Ortwin Görke aus Beendorf
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
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