Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0031/30/2019  

 
 
Betreff: Wahl des Kreisjägermeisters des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel Amtsleiterin Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht
Federführend:Rechtsamt Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0031/30/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Heinrich Schulze, wohnhaft in der Einheitsgemeinde Niedere Börde, OT Meseberg, wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Börde zum Kreisjägermeister des Landkreises Börde gewählt.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) wird die Jagdbehörde jagdlich durch den Kreisjägermeister beraten. Er wird auf Vorschlag der Organisation der Jäger von der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt. Herr Heinrich Schulze wurde einvernehmlich, durch die jeweilige Organisation der Jäger, vertreten durch die Vorsitzenden der Jägerschaften Haldensleben, Wolmirstedt, Wanzleben und Oschersleben als Kreisjägermeister vorgeschlagen. Der Kreisjägermeister ist ehrenamtlich tätig. Da er keine Aufgaben im Sinne des Beamtenrechts wahrnimmt, wird er nicht in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Er nimmt seine Funktion als beliehene Person wahr.

 

Aufgaben des Kreisjägermeisters:

 

Der Kreisjägermeister beruft die Sitzungen des Jagdbeirates ein, leitet  sie,  und übernimmt den Vorsitz in den Sitzungen des Jagdbeirates.

Er berät die Jagdbehörde in allen  jagdlichen Angelegenheiten.

Der Kreisjägermeister sorgt im Rahmen seiner Befugnisse für die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und für eine Durchführung der Hege entsprechend den Vorschriften des § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes für alle im Landkreis Börde ansässigen Jagdgenossenschaften.  Er ist Vorsitzender der im Landkreis zu berufenden  Jägerprüfungskommission.

 

Zur Person des vorgeschlagenen Kreisjägermeisters:

 

Der Kreisjägermeister muss die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetzes (BJagdG) erfüllen. Danach muss er im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und mindestens 3 Jahre in Deutschland besessen haben. Weiterhin sind nur Personen wählbar, die ihren Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der unteren Jagdbehörde haben.

Herr Schulze hat seinen Wohnsitz in der Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Meseberg. Herr Schulze legte im Jahr 1991 die Jägerprüfung im Landkreis Haldensleben ab und ist seit 1992 im Besitz des Jagdscheines. In seiner Jägerschaft übernimmt er seit langem Verantwortung bei der Jungjägerausbildung.

 

Herr Schulze übt seit drei Wahlperioden des Kreistages die Funktion des Kreisjägermeisters aus.

Für die kommende Legislaturperiode hat er sich zur Wiederwahl gestellt.

 

Der vorgeschlagene Kreisjägermeister, Herr Heinrich Schulze, ist eine jagdlich erfahrene Persönlichkeit und ist der unteren Jagdbehörde als lautere und jagdlich hoch erfahrene Persönlichkeit bekannt.

Als Repräsentant der Unteren Jagdbehörde und der Jäger ist Herr Schulze daher befähigt und geeignet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- keine -