Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode
als weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben.
Die weiteren Vertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde ist alleiniger Gesellschafter der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH mit Sitz in der Stadt Wanzleben-Börde, Ortsteil Klein Wanzleben.
Gemäß § 131 Abs.1 KVG LSA wird der Landkreis in der Gesellschafterversammlung kraft seines Amtes durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.
Der Kreistag kann gemäß § 131 Abs.1 Satz 2 KVG LSA weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsenden.
Gemäß § 8 Abs.3 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH entsendet der Kreistag acht weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung. Dabei steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu. Ist damit die Zahl der weiteren Vertreter/innen des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt.
Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.
Die zu entsendenden Personen müssen nicht Mitglieder des Kreistages sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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