Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode
a) auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn ………….,
b) auf Vorschlag der Fraktion der AfD : Frau/Herrn …………,
als weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der ABS (Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwicklung) „Drömling“ GmbH (ABS „Drömling“).
Die weiteren Vertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde ist Gesellschafter der ABS „Drömling“ GmbH mit Sitz in Klötze. Weiterer Gesellschafter ist der Altmarkkreis Salzwedel.
Gemäß § 131 KVG LSA wird der Landkreis in der Gesellschafterversammlung kraft seines Amtes durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten. Der Landrat ist dem Kreistag gegenüber berichtspflichtig.
Der Kreistag kann entsprechend § 131 Satz 2 KVG LSA weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsenden. Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ABS Drömling GmbH werden zwei Mitglieder des Kreistages als weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsandt.
In den vorangegangenen Wahlperioden hatte der Kreistag auf Vorschlag der beiden mitgliederstärksten Fraktionen zwei weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsandt.
Der Beschlussvorschlag geht davon aus, dass der Kreistag auch für die neue Wahlperiode in gleicher Weise verfahren wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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