Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestellt als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR:
Sachdarstellung, Begründung:
In der Unternehmenssatzung der KsB AöR ist in § 6 Abs. 2 geregelt, dass neben dem Landrat als vorsitzendem Mitglied des Verwaltungsrates acht weitere Mitglieder vom Kreistag aus seiner Mitte bestellt werden.
Für das Entsendungsverfahren steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für einen Vertreter im Verwaltungsrat zu. Ist damit die Gesamtzahl der Vertreter des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt.
Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.
Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag. Die Mitglieder können in besonders begründeten Fällen jederzeit mit zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder des Kreistages abberufen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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