Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0025/80/2019  

 
 
Betreff: Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0025/80/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR:

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Frau/Herrn ……………,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Frau/Herrn ……………,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der AfD: Frau/Herrn ……………,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Martin Schindler,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: Herrn Prof. Dr. Volker Lüderitz,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der UWG: Herrn Klaus Mewes,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herrn Franz-Ulrich Keindorff,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN: Frau/Herrn …..………..

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

In der Unternehmenssatzung der KsB AöR ist in § 6 Abs. 2 geregelt, dass neben dem Landrat als vorsitzendem Mitglied des Verwaltungsrates acht weitere Mitglieder vom Kreistag aus seiner Mitte bestellt werden.

 

Für das Entsendungsverfahren steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für einen Vertreter im Verwaltungsrat zu. Ist damit die Gesamtzahl der Vertreter des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt.

 

Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.

 

 Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag. Die Mitglieder können in besonders begründeten Fällen jederzeit mit zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder des Kreistages abberufen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine