Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0024/80/2019  

 
 
Betreff: Bestimmung der weiteren Vertreter des Landkreises Börde in der Gesellschafterversammlung der "BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0024/80/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Frau/Herrn ……………,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Frau/Herrn ……………,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der AfD: Frau/Herrn ……………,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Burkhard Kuthe,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: Herrn Klaus Czernitzki,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der UWG: Herrn Benjamin Kanngießer,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herrn Franz-Ulrich Keindorff,
  2. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN: Frau/Herrn …..………..

 

als weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH.

 

Die weiteren Vertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten der Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde ist alleiniger Gesellschafter der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz in der Gemeinde Niedere Börde Ortsteil Vahldorf.

 

Gemäß § 131 Abs. 1 KVG LSA wird der Landkreis in der Gesellschafterversammlung kraft seines Amtes durch den Landrat oder einen Beauftragten vertreten.

 

Der Kreistag kann gemäß § 131 Abs.1 Satz 2 KVG LSA weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung entsenden.

 

Gemäß § 7 Abs.3 des Gesellschaftsvertrages der BördeBus VGmbH entsendet der Kreistag acht weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung. Dabei steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für eine/n Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung zu. Ist damit die Zahl der weiteren Vertreter/innen des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt

 

Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.

 

Die zu entsendenden Personen müssen nicht Mitglieder des Kreistages sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

keine