Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter des Landkreises Börde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt“ werden bestellt:
1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU : a) Frau/Herr …………………… als Verbandsvertreter/in, b) Frau/Herr …………………… als dessen Stellvertreter/in,
2. auf Vorschlag der Fraktion der AfD : a) Frau/Herr …………………… als Verbandsvertreter/in, b) Frau/Herr …………………… als dessen Stellvertreter/in.
Die Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden verpflichtet, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt“. Weitere Verbandsmitglieder sind der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel und der „World Wildlife Found“ (WWF).
Gemäß § 4 Abs. 2 der „Satzung des Zweckverbandes Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt‘“ bestellt der Kreistag für die Dauer seiner Amtszeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren (Hare-Niemeyer-Verfahren) auf Widerruf zwei Verbandsvertreter/innen und zwei Stellvertreter/innen.
Das Vorschlagsrecht für je eine/n Verbandsvertreter/in und eine/n Stellvertreter/in steht den Fraktionen der CDU und der AfD zu.
Die zu bestellenden Personen müssen nicht Mitglieder des Kreistages sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine
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