Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
a) Frau/Herrn .…….. als Mitglied, Frau/Herrn ……….als Vertreter/in; b) Frau/Herrn ……… als Mitglied, Frau/Herrn ……… als Vertreter/in;
Frau/Herrn ………. als Mitglied, Frau/Herrn ………..als Vertreter/in;
Herrn Werner Müllerals Mitglied, Herrn Hans-Eike Weitzals Vertreter.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) wählt der Kreistag die weiteren Vertreter in der Regionalversammlung.
Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.
Nach § 22 LEntwG LSA entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt 9 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Die zu entsendende Mitgliederzahl berechnet sich dabei im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2017: 172.619 Einwohner) des Landkreises (ein Mitglied je angefangene 20.000 Einwohner).
Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften:
= aus gesetzlich bestimmten Vertretern (§ 22 Abs. 2 LEntwG LSA),:
= aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind (§ 22 Abs. 3 und 4 LEntwG LSA = 6 Vertreter)
Die Vorschläge der kreisangehörigen Gemeinden können vom Kreisverband Börde des Städte- und Gemeindebundes erst nach ihrer Mitgliederversammlung am 27.07.2019 benannt werden. Die Wahl der Vertreter auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden erfolgt daher erst auf der nächsten Sitzung des Kreistages am 18.09.2019.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- § 22 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)
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