Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - DII/259/2006  

 
 
Betreff: Bestellung eines beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreters des Bediensteten für den Krankenhausbetriebsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Ohrekreis-Klinikum LK Ohrekreis Vorberatung
26.04.2006 
ordentliche Sitzung des Krankenhausausschusses      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
03.05.2006 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (DII/184/2006)

Gemäß § 8 Abs

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum

 

1.      Frau/Herrn

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

I.

 

Der Landkreis Ohrekreis erfüllt die ihm als Träger der Krankenhausversorgung nach gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben in der Rechtsform eines Eigenbetriebes.

 

Nach § 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) sind die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes durch Betriebssatzung zu regeln. Die Betriebssatzung muss insbesondere Vorschriften über Gegenstand und Namen des Eigenbetriebes, die Höhe des Stammkapitals, die Zusammensetzung und die Entscheidungsbefugnisse der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses enthalten.

 

Nach § 3 der Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 besteht der Betriebsausschuss u. a. aus elf Mandatsträgern und drei Vertretern der Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

§ 8 Abs. 3 EigBG bestimmt u. a.:

 

-          Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreter oder Vertreterinnen der Bediensteten werden durch die Personalvertretung vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt.

 

-          Kommt eine Einigung über deren Bestellung nicht zustande, finden die Vorschriften über die Bestimmung der Mandatsträger (“Hare-Niemeyer-Verfahren”) entsprechende Anwendung.

 

-          Die von der Personalvertretung eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Vertreter oder Vertreterinnen zu bestellen sind.

 

-          Der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen.

 

 

II.

 

Die bisherige Beschäftigtenvertreterin Frau Christiane Zimmer ist aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels zum 01.04.2006 aus dem Krankenhausbetriebsausschuss ausgeschieden.

Hieraus folgt, dass eine Bestellung eines/einer Vetreters(in) des Beschäftigten zu erfolgen hat.

 

 

III.

 

Der Personalrat des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” hat folgende Vorschlagsliste eingereicht:

 

1.      Herr Frank Senkel

2.      Frau Heidrun Koch

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen: