Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum” (Betriebssatzung) vom 15.12.1999 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005 bestellt der Kreistag auf Vorschlag der Personalvertretung des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” als Beschäftigtenvertreter im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum 1.
Frau/Herrn Sachdarstellung, Begründung: I. Der Landkreis Ohrekreis erfüllt die ihm als Träger der Krankenhausversorgung nach gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben in der Rechtsform eines Eigenbetriebes. Nach § 4 des
Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz
– EigBG) sind die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes durch Betriebssatzung
zu regeln. Die Betriebssatzung muss insbesondere Vorschriften über Gegenstand
und Namen des Eigenbetriebes, die Höhe des Stammkapitals, die Zusammensetzung
und die Entscheidungsbefugnisse der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
enthalten. Nach § 3 der
Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb “Ohrekreis-Klinikum”
(Betriebssatzung) in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 06.07.2005
besteht der Betriebsausschuss u. a. aus elf Mandatsträgern und drei Vertretern
der Beschäftigten des Eigenbetriebes. § 8 Abs. 3
EigBG bestimmt u. a.: -
Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreter oder
Vertreterinnen der Bediensteten werden durch die Personalvertretung
vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt. -
Kommt eine Einigung über deren Bestellung nicht
zustande, finden die Vorschriften über die Bestimmung der Mandatsträger
(“Hare-Niemeyer-Verfahren”) entsprechende Anwendung. -
Die von der Personalvertretung eingereichte
Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Vertreter oder
Vertreterinnen zu bestellen sind. -
Der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen. II. Die bisherige Beschäftigtenvertreterin Frau Christiane Zimmer ist aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels zum 01.04.2006 aus dem Krankenhausbetriebsausschuss ausgeschieden. Hieraus folgt,
dass eine Bestellung eines/einer Vetreters(in) des Beschäftigten zu erfolgen
hat. III. Der
Personalrat des Eigenbetriebes “Ohrekreis-Klinikum” hat folgende
Vorschlagsliste eingereicht: 1.
Herr Frank Senkel 2.
Frau Heidrun Koch Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||