Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0017/BLR/2019  

 
 
Betreff: Bestimmung der dem Kreistag angehörenden "weiteren Mitglieder" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0017/BLR/2019)
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung für die Kreissparkasse Börde
Anlage 2 - Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag entsendet als dem Kreistag angehörende „weitere Mitglieder“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde:

 

1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :Frau/Herrn................,

 

2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU :Frau/Herrn................,

 

3. auf Vorschlag der Fraktion der AfD :Frau/Herrn................,

 

4. auf Vorschlag der Fraktion der SPD :Herrn Wolfgang Zahn,

 

5. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:FrauPetra Hort,

 

6. auf Vorschlag der Fraktion der UWG:Herrn Benjamin Kanngießer.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG LSA) entsendet der Kreistag die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 SpkG LSA.

 

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter werden nach § 11 Abs. 1 SpkG LSA unverzüglich nach jeder Wahl zum Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages benannt oder gewählt.

 

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde besteht nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun „weiteren Mitgliedern“ und fünf Beschäftigtenvertretern.

Dabei untergliedern sich die „weiteren Mitglieder“ in:

  • „weitere Mitglieder“, die dem Kreistag angehören und
  • übrige weitere Mitglieder“, die nicht dem Kreistag angehören.

 

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll Gewähr dafür bieten, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigte werden.

 

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter müssen nach § 9 Abs. 3 Satz 2 SpkG LSA wirtschaftliche Erfahrungen und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.

 

 

Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Beschlusses vom 03.07.2019 (Nr. 0016/BLR/2019) die Anzahl der „weiteren Mitglieder“, die dem Kreistag angehören, mit „sechs“ bestimmt – sie bilden die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“.

 

Es findet das jeweils für die Bildung von Ausschüssen des Kreistages vorgesehene Verfahren („Hare-Niemeyer-Verfahren“) Anwendung nach § 11 Abs. 2 S. 4 SpkG LSA in Verbindung mit § 47 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Demnach stehen der Fraktion der CDU zwei Vorschlagsrechte und den Fraktionen der AfD, SPD, DIE LINKE und der UWG je ein Vorschlagsrecht zu.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Satzung für die Kreissparkasse Börde

Anlage 2 – Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Satzung für die Kreissparkasse Börde (172 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (209 KB)