Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
I.Der Kreistag stellt folgende Sitzverteilung und Besetzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes "Straßenbau und -unterhaltung" fest:
1.auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
2.auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
3.auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
4.auf Vorschlag der Fraktion der CDU : Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
5.auf Vorschlag der Fraktion der AfD : Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
6.auf Vorschlag der Fraktion der AfD: Frau/Herrn …….. als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in;
7.auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Werner Müller als Mitglied, Herrn Sven Gronebergals Stellvertreter;
8.auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Hans-Eike Weitz als Mitglied, Herrn Fabian Stankewitz als Stellvertreter;
9.auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: Herrn Guido Henke als Mitglied, HerrnKlaus Czernitzkials Stellvertreter;
10.auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE: Herrn Ronald Heinhauptals Mitglied, FrauSilke Wolfals Stellvertreterin;
11.auf Vorschlag der Fraktion der UWG: Frau Bogumila Jacksch als Mitglied, Herrn René Stürmer als Stellvertreter;
12.auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herrn Jens Ackermann als Mitglied, Herrn Bernd Bassünerals Stellvertreter;
13.auf Vorschlag der Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN: Herrn Olaf Wachsmuth als Mitglied, Frau/Herrn …….. als Stellvertreter/in.
II.Der Kreistag bestellt folgende Vertreter der beim Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ Beschäftigten in den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Straßenbau und -unterhaltung“ auf Vorschlag des Personalrates:
sowie als Ersatz/ Vertreter:
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellt der Kreistag durch Beschluss die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung fest.
Nach § 46 Abs. 1 KVG LSA kann die Vertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Ständige Ausschüsse und ihre Größe sind in der Hauptsatzung festzulegen.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ bildet der Kreistag für Angelegenheiten des Eigenbetriebes den beschließenden Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“.
Der Betriebsausschuss besteht nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ aus dreizehn Mandatsträgern, drei Vertretern der Beschäftigten des Eigenbetriebes und dem Landrat oder einem von ihm bestimmten Vertreter als stimmberechtigten Vorsitzenden.
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 EigBG LSA in Verbindung mit § 47 Abs. 1 KVG LSA ergibt sich folgende Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren:
Fraktion der CDU:4 Sitze Fraktion der AfD:2 Sitze Fraktion der SPD:2 Sitze Fraktion DIE LINKE:2 Sitze Fraktion der UWG:1 Sitz Fraktion der FDP:1 Sitz Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN:1 Sitz
Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Vertreter oder Vertreterinnen der Bediensteten werden nach § 8 Abs. 3 EigBG LSA durch die Personalvertretung vorgeschlagen und vom Kreistag bestellt. Die von der Personalvertretung eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Vertreter oder Vertreterinnen zu bestellen sind. Der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen.
Die Vorschlagsliste ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Der Personalrat schlägt dabei vor, die Personen unter Nummer 1 bis 3 als Beschäftigtenvertreter und die anderen Personen als Ersatz/ Vertreter zu bestellen.
Als stimmberechtigte Vorsitzende des Betriebsausschusses wurde vom Landrat Martin Stichnoth Frau Petra Naumann (Dezernentin IV) bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Vorschlagsliste des Personalrates Anlage 2 – Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) Anlage 3 – Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“
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