Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0014/BLR/2019  

 
 
Betreff: Bildung des Jugendhilfeausschusses - Besetzung der beratenden und weiteren beratenden Mitglieder -
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Rexhi Kreistag/Wahlen
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
03.07.2019 
konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (0014/BLR/2019)
Anlagen:
Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 

Der Kreistag nimmt die namentliche Benennung der dem Jugendhilfeausschuss angehörenden beratenden Mitglieder zur Kenntnis.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Hierbei handelt sich um einen beschließenden Ausschuss gemäß § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.

 

Im § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gehören diesem als beratende und weitere beratende Mitglieder folgende Personen an:

 

§ 3 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Börde (beratende Mitglieder)

 

lfd. Nr.

Satzungstext

Namentliche Benennung des Mitgliedes

Namentliche Benennung deren Stellvertreters

1

der Landrat oder ein von ihm benannter stän-diger Vertreter

Martin Stichnoth

Dezernent III

2

der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

Matthias Wendt

Maureen Beckroth

3

je ein, insgesamt jedoch nicht mehr als vier Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, jüdischen Gemeinschaft, anderer religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften oder Gruppierungen, sofern sie von ihrer zuständigen Stelle benannt werden

Reimund Müller-Busse

Yvonne Hoza

wird nachgereicht

wird nachgereicht

4

die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau auf Vorschlag des Landrates

Franka Gottschalk

Marion Scharf

5

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person auf Vorschlag des Landrates

Anne Sophie Fischer

Lena Kleinschmidt

6

ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Landrates

Ann Fabini

Natalja Konovalov

7

ein Vertreter des Kreiselternrates

Dirk Grebe

Ninette Collatz

8

ein Vertreter des Jugendkreistages

Hannes Hanold

Marten Ole Spelsberg

 

 

 

§ 3 Abs. 7 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Börde (weitere beratende Mitglieder)

 

Lfd. Nr.

Satzungstexte

Namentliche Benennung des Mitgliedes

Namentliche Benennung deren Stellvertreters

1

der kommunale Kinderbeauftragte

bisher nicht besetzt

bisher nicht besetzt

2

ein Vertreter der Schulen

Holger Häberer

Dr. Marco Ladewig

3

ein Vertreter der Arbeitsverwaltung

Anissa Vocht-Stempor

Michaela Nitschke

4

ein Vertreter des Jugendsports

Klaus Renner

Yesse Grabe

5

ein Vormundschafts-, Jugend- oder

Familienrichter

Heimo-Andreas Petersen

Dietmar Beddies

6

ein Vertreter der Polizei

Steffi Hering

Axel Weinert

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

- Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (103 KB)